Nax Schweißtechnologien

GOSGORTEKHNADZOR VON RUSSLAND

Genehmigt
per Dekret
Gosgortekhnadzor Von Russland
vom 19.06.03 Nr. 103
Eingetragen
im russischen Justizministerium
20.06.03, reg. Nr. 4811

AUFTRAG
ANWENDUNGEN VON SCHWEISSTECHNOLOGIEN
WÄHREND DER HERSTELLUNG, INSTALLATION, REPARATUR
UND WIEDERAUFBAU VON TECHNISCHEN
GERÄTE FÜR GEFÄHRLICH
PRODUKTIONSSTÄTTEN

Moskau

PIO MBT

2003

Bewerbungsverfahren schweißtechnologien bei der Herstellung, Installation, Reparatur und Rekonstruktion technische Geräte für gefährlich produktionsstätten (RD 03-615-03) wird gemäß dem offiziellen Text gedruckt, der in „ Russische ZeitungVom 21. Juni 2003 Nr. 120/1 (3234/1).

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Dieses Dokument legt das Verfahren für die Anwendung von Schweißtechnologien (Oberflächenbehandlungstechnologien) fest, die zur Verwendung und / oder Verwendung bei der Herstellung, Installation, Reparatur und Rekonstruktion technischer Geräte für gefährliche Produktionsanlagen bestimmt sind, sowie die Anforderungen und Bedingungen für die Prüfung, Zertifizierung (im Folgenden als Zertifizierung bezeichnet) und Registrierung ihrer Ergebnisse.

1.2. Dieses Dokument wurde in Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz Nr. 116-ФЗ vom 21. Juli 1997 "Über den Arbeitsschutz gefährlicher Produktionsanlagen" (Gesammelte Gesetzgebung) entwickelt Russische Föderation1997, Nr. 30, Art. 3688), die Verordnung über die föderale Bergbau- und Industrieaufsicht Russlands, verabschiedet durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 03.12.2001 Nr. 841 (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2001, Nr. 50, Art. 4742).

1.3. Die im Text verwendeten Begriffe und Definitionen finden Sie im Anhang.

1.4. Die Technologien zur Durchführung von Schweiß- und Oberflächenbehandlungen, die bei der Herstellung, Installation, Reparatur und Rekonstruktion von technischen Geräten, Ausrüstungen und Strukturen gefährlicher Produktionsanlagen verwendet werden, unterliegen der Zertifizierung.

1.5. Der Einsatz nicht zertifizierter Technologien bei der Herstellung, Installation, Reparatur und Rekonstruktion technischer Geräte, Ausrüstungen und Strukturen gefährlicher Produktionsanlagen ist nicht zulässig.

1.6. Die Zertifizierung von Schweiß- und Oberflächentechnologien ist in Forschung und Produktion unterteilt.

1.7. Die Forschungszertifizierung wird in Vorbereitung auf den Einsatz neuer (bisher nicht zertifizierter) Schweißtechnologien durchgeführt, um zu bestätigen, dass diese die quantitativen Eigenschaften von Schweißverbindungen, Schweißgut und Schweißgut aufweisen, die in der Konstruktionsdokumentation für angegeben sind geschweißte Strukturen und die Anforderungen spezieller technischer Vorschriften für gefährliche Produktionsanlagen und vor deren Inkrafttreten - mit dem russischen Gosgortekhnadzor genehmigte oder vereinbarte behördliche Unterlagen sowie die Bestimmung der quantitativen Eigenschaften von Schweißverbindungen, die für Berechnungen während der Konstruktion erforderlich sind, und um den sicheren Betrieb technischer Geräte und Ausrüstungen zu gewährleisten und Strukturen in gefährlichen Produktionsanlagen.

1.8. Schweiß- und Oberflächentechnologien, die in der aktuellen behördlichen Dokumentation mit dem russischen Gosgortekhnadzor geregelt sind, gelten als zertifizierte Technologien. Für solche Technologien ist keine Forschungsqualifikation erforderlich.

1.9. Die Produktionszertifizierung von Schweiß- und Oberflächentechnologien wird durchgeführt, um zu bestätigen, dass eine Organisation, die mit der Herstellung, Installation, Reparatur oder Rekonstruktion von technischen Geräten, Ausrüstungen und Strukturen befasst ist, die in gefährlichen Produktionsanlagen verwendet werden, über die technischen, organisatorischen Fähigkeiten und das qualifizierte Personal zum Schweißen (Oberflächenbehandlung) verfügt. auf zertifizierten Technologien sowie Überprüfung, dass schweißverbindungen (Oberflächenbehandlung), die in einer bestimmten Produktionsumgebung unter Verwendung einer zertifizierten Technologie durchgeführt wird, die Einhaltung der Anforderungen für gefährliche Produktionsanlagen allgemeiner und spezieller technischer Vorschriften und vor deren Inkrafttreten sicherstellen - regulierungsdokumentegenehmigt oder vereinbart von Gosgortekhnadzor aus Russland, Design (in Bezug auf Anforderungen für Schweißen und Qualitätskontrolle) und technologische Dokumentation.

1.10. Die Produktionszertifizierung ist in primäre, regelmäßige und außergewöhnliche unterteilt.

Um eine Produktionszertifizierung der Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung) durchzuführen, muss die antragstellende Organisation die entsprechenden Unterlagen vorlegen, die Anweisungen zu den verwendeten Schweiß- und Hilfsgeräten, Schweißmethoden (Oberflächenbehandlungsmethoden), verwendeten Haupt- und Schweißmaterialien, Design und Abmessungen der zu schweißenden Teile und Schweißnähte, Modi und technologische Methoden der Durchführung schweißarbeitenAnforderungen zur Beurteilung der Qualität von Schweißverbindungen.

1.11. Die primäre Produktionszertifizierung der Schweiß- und Oberflächentechnologie wird in Fällen durchgeführt, in denen eine Organisation, die zum ersten Mal technische Geräte, Ausrüstungen und Strukturen gefährlicher Produktionsanlagen herstellt, installiert, repariert oder rekonstruiert, die zertifizierte Technologie in ihrer Organisation anwendet oder in Fällen, in denen die Technologie Nach bestandener Produktionszertifizierung wurden Änderungen vorgenommen, die über den im "NAKS-Zertifikat der Bereitschaft der antragstellenden Organisation zur Verwendung der zertifizierten Technologie" oder in den Zulassungsdokumenten angegebenen Vertriebsbereich hinausgehen. Die primäre Produktionszertifizierung der Schweiß- und Oberflächentechnologie wird auch in Ermangelung einer formalisierten Genehmigung des russischen Gosgortekhnadzor für die von der Organisation verwendete Schweiß- und Oberflächentechnologie durchgeführt.

1.12. Produktionstechnologien zum Schweißen und Oberflächenbehandeln, die in der aktuellen behördlichen Dokumentation vorgesehen sind und in der antragstellenden Organisation verwendet werden, die vor der Einführung dieses Dokuments technische Geräte, Ausrüstungen und Strukturen gefährlicher Produktionsanlagen herstellt, installiert, repariert oder rekonstruiert, gelten als die primäre Produktionszertifizierung bestanden und unterliegen einer regelmäßigen Zertifizierung bis spätestens vier Jahre ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Dokuments.

1.13. Die regelmäßige Produktionszertifizierung der Schweiß- und Oberflächentechnologie wird alle vier Jahre durchgeführt, wenn die antragstellende Organisation, die mit der Herstellung, Installation, Reparatur oder Rekonstruktion technischer Geräte, Ausrüstungen und Strukturen gefährlicher Produktionsanlagen befasst ist, ständig Technologien anwendet, die die primäre Produktionszertifizierung in ihrer Organisation bestanden haben. und auch nach einer Pause in der Nutzung dieser Technologie für mehr als ein Jahr.

1.14. Eine außerordentliche Produktionszertifizierung der Schweiß- und Oberflächentechnologie wird auf Ersuchen der Gebietskörperschaften des russischen Gosgortekhnadzor durchgeführt, wenn die antragstellende Organisation, die mit der Herstellung, Installation, Reparatur oder Rekonstruktion technischer Geräte, Ausrüstungen und Strukturen gefährlicher Produktionsanlagen befasst ist, Produkte herstellt, die nicht den Anforderungen der behördlichen Vorschriften in Teile des Arbeitsschutzes.

Eine außerordentliche Produktionszertifizierung der Schweiß- und Oberflächentechnologie kann auch auf der Grundlage der Vorlage des Serviceleiters (Abteilung, Labor usw.) der technischen Kontrolle der Organisation durchgeführt werden, die mit der Herstellung, Installation, Reparatur oder Rekonstruktion technischer Geräte, Ausrüstungen und Strukturen gefährlicher Produktionsanlagen oder des Kunden in Verbindung steht mit Verschlechterung der Qualität der Schweißverbindungen (Oberflächenbehandlung).

1.15. Verantwortlich für die Umsetzung dieses Dokuments in Bezug auf die Anwendung und Einhaltung zertifizierter Technologien sind die Leiter und Spezialisten von Organisationen, die Arbeiten zur Herstellung, Installation, Reparatur, Rekonstruktion und zum Betrieb technischer Geräte, Ausrüstungen und Strukturen in gefährlichen Produktionsanlagen sowie zur Durchführung von Arbeiten zur Zertifizierung von Technologien durchführen. Leiter und Spezialisten von Organisationen, die die entsprechenden Arbeiten ausführen.

II. ORGANISATION DER ZERTIFIZIERUNG VON SCHWEISSTECHNOLOGIEN IN GEFÄHRLICHEN PRODUKTIONSMÖGLICHKEITEN

2.1. Das System zur Zertifizierung von Schweißtechnologien (SASv) enthält eine Reihe von Anforderungen, die die Regeln und Verfahren für die Zertifizierung von Schweißtechnologien (Oberflächen) definieren, die zur Verwendung und / oder Verwendung bei der Herstellung, Installation, Reparatur und Rekonstruktion gefährlicher Produktionsanlagen bestimmt sind, sowie Anforderungen an am Prozess beteiligte Organisationen Zertifizierung.

Die Struktur von CASv umfasst:

Gosgortekhnadzor von Russland.

Nationales Attestierungskomitee für Schweißproduktion (NAKS).

Zertifizierungszentren.

Spezialisierte Organisationen.

2.2. Gosgortekhnadzor von Russland:

2.2.1. Bestimmt die Liste der spezialisierten Organisationen nach Gruppen gefährlicher Produktionsanlagen.

2.2.2. Vereinbaren Sie die Notwendigkeit und den Umfang der Forschungszertifizierung.

2.2.3. Trifft begründete Entscheidungen über die vollständige oder teilweise Unterbrechung von Produktionsprozessen unter Verwendung neuer, zuvor nicht zertifizierter Schweiß- und Oberflächentechnologien bei der Herstellung, Installation, Reparatur oder Rekonstruktion technischer Geräte, Ausrüstungen und Strukturen gefährlicher Produktionsanlagen.

2.2.4. Auf der Grundlage des NAKS-Zertifikats über die Bereitschaft der antragstellenden Organisation zur Verwendung der zertifizierten Schweißtechnologie koordiniert sie den Einsatz der zertifizierten Schweißtechnologie bei der Herstellung, Installation und Reparatur in gefährlichen Produktionsanlagen, sofern die geltenden Rechtsvorschriften kein anderes Verfahren für die Erteilung von Genehmigungen vorsehen.

2.2.5. Stimmen Sie der Liste der Zertifizierungsstellen zu, die für die Teilnahme an der Zertifizierung von Schweißtechnologien (Oberflächenbehandlungen) akkreditiert sind.

2.3. Nationales Attestierungskomitee für Schweißproduktion (NAKS):

2.3.1. Führt eine Prüfung der Zertifizierungszentren durch und stellt nach Vereinbarung mit dem russischen Gosgortekhnadzor den Zentren eine Akkreditierungsbescheinigung mit einer Definition des Tätigkeitsbereichs für die Zertifizierung der Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung) aus.

2.3.2. Bereitet Materialien für den Einschluss von Organen vorin der Liste der spezialisierten Organisationen und führt ihre Akkreditierung als Zertifizierungszentren von CASv für die Durchführung von Forschungszertifizierungen für das Schweißen (Oberflächenbehandlung) durch.

2.3.3. Registriert die Ergebnisse der Forschungszertifizierung und bereitet Materialien für Gosgortekhnadzor in Russland vor, um eine Genehmigung für die Verwendung der angegebenen Schweißtechnologie bei der Herstellung, Installation und Reparatur oder Rekonstruktion der relevanten gefährlichen Produktionsanlagen zu erhalten.

2.3.4. Führt erforderlichenfalls eine Prüfung der Ergebnisse der Produktionszertifizierung durch und stellt eine Bescheinigung über die Bereitschaft der antragstellenden Organisation aus, zertifizierte Schweißtechnik bei der Herstellung, Installation und Reparatur oder Rekonstruktion gefährlicher Produktionsanlagen einzusetzen.

2.3.5. Führt das interne CAS-Register in spezialisierten Organisationen und Zertifizierungszentren, die als Zentren für die Zertifizierung von Schweißtechnologien (Oberflächenbehandlung) akkreditiert sind.

2.3.6. Führt das interne Register der CASv-zertifizierten Technologien.

2.3.7. Führt ein internes CAS-Register von Organisationen, die zertifizierte Technologien verwenden.

2.3.8. Führt Schulungen für NAKS-Experten durch.

2.3.9. Führt das CAC-Register der NAKS-Experten.

2.3.10. Bietet methodische Anleitungen für die Durchführung von Technologiezertifizierungen.

2.3.11. Organisiert Inspektionen der AC-Aktivitäten.

2.4. Zertifizierungszentren:

2.4.1. Sie organisieren Aktivitäten zur Zertifizierung von Schweißtechnologien (Oberflächenbehandlung) von technischen Geräten, Ausrüstungen und Strukturen gefährlicher Produktionsanlagen. Sie bieten technische, beratende und methodische Unterstützung bei der Vorbereitung der Produktionszertifizierung im Rahmen der Akkreditierung.

2.4.2. Basierend auf den Ergebnissen der Produktionszertifizierung der Schweißtechnik wird eine Schlussfolgerung über die Bereitschaft des Antragstellers gezogen, diese Schweißtechnologie in der antragstellenden Organisation einzusetzen.

2.4.3. Bilden Sie die Zusammensetzung zertifizierungskommission und an der Arbeit der Zertifizierungskommissionen teilnehmen.

2.4.4. Zusammen mit der antragstellenden Organisation, die mit der Herstellung, Installation, Reparatur und Rekonstruktion von technischen Geräten, Ausrüstungen und Strukturen befasst ist, die in gefährlichen Produktionsanlagen verwendet werden, werden Proentwickelt.

2.4.5. Zertifizierungszentren werden in den Regionen auf der Grundlage des NAKS-Fachwissens in Absprache mit dem Gosgortechnadzor von Russland in der vorgeschriebenen Weise eingerichtet.

2.5. Spezialisierte Organisationen:

2.5.1. Bereiten Sie eine Schlussfolgerung über die Notwendigkeit und den Umfang der Forschungszertifizierung vor.

2.5.2. Entwickeln Sie ein Forschungszertifizierungsprogramm.

2.5.3. Erstellen Sie einen Bericht über die Bescheinigung der Forschungsbescheinigung.

2.5.4. Sie bieten methodische und beratende Unterstützung bei der Erstellung eines Programms zur primären und außergewöhnlichen Produktionszertifizierung.

2.6. Die antragstellende Organisation, die mit der Herstellung, Installation, Reparatur oder Rekonstruktion technischer Geräte, Ausrüstungen und Strukturen gefährlicher Produktionsanlagen befasst ist:

2.6.1. Beteiligt sich gemeinsam mit dem Zertifizierungszentrum an der Vorbereitung des Programms zur industriellen Zertifizierung von Technologie.

2.6.2. Wählt Spezialisten für die Aufnahme in die Bescheinigungskommission aus.

2.6.3. Führt alle technischen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Produktionszertifizierung der Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung) durch.

III. FORSCHUNGSZERTIFIZIERUNG DER SCHWEISS- UND OBERFLÄCHENTECHNOLOGIE

3.1. Zu den Technologien, für die eine Forschungszertifizierung erforderlich ist, gehören:

technologien zum Schweißen und Aufbringen von Produkten aus Werkstoffen neuer Güte, deren Genehmigung zur Herstellung technischer Geräte, Ausrüstungen und Strukturen in gefährlichen Produktionsanlagen gemäß dem in den allgemeinen und besonderen technischen Vorschriften festgelegten Verfahren und vor deren Inkrafttreten - gemäß den einschlägigen behördlichen Vorschriften des Gosgortechnadzor von Russland - registriert werden muss ;;

schweiß- und Oberflächentechnologien unter Verwendung neuer Schweißmethoden oder Methoden, die nicht in der aktuellen regulatorischen Dokumentation vorgesehen sind, die mit dem russischen Gosgortekhnadzor vereinbart wurde;

schweiß- und Oberflächentechnologien unter Verwendung von Schweißmaterialien, die nicht in der aktuellen behördlichen Dokumentation vorgesehen sind, die mit dem russischen Gosgortekhnadzor vereinbart wurde, um die entsprechenden Schweißverbindungen mit einer bestimmten Schweißmethode (Oberflächenbehandlung) durchzuführen.

3.2. Die antragstellende Organisation für die Durchführung der Forschungszertifizierung kann sowohl eine Organisation sein - ein Entwickler neuer Materialien und Technologien als auch eine Organisation, die sich mit der Herstellung, Installation, Reparatur oder Rekonstruktion technischer Geräte, Ausrüstungen und Strukturen gefährlicher Produktionsanlagen unter Verwendung neuer Materialien und Technologien befasst.

Wenn eine bestimmte Organisation eine zuvor nicht zertifizierte Schweißtechnologie (Oberflächenbehandlung) verwenden muss, wird eine Forschungszertifizierung durchgeführt, die für diese Organisation die primäre Produktionszertifizierung ist.

3.3. Die Notwendigkeit und der Umfang der Forschungszertifizierung bei Änderungen an zuvor zertifizierten Schweiß- oder Oberflächentechnologien (in Bezug auf vorläufige und gleichzeitige Heiz-, Schweiß- und Wärmebehandlungsmodi) werden auf der Grundlage aktueller Regulierungsdokumente und des Abschlusses einer spezialisierten Forschungsorganisation in Übereinstimmung mit dem Gosgortechnadzor von Russland festgelegt.

3.4. Die Forschungsbescheinigung wird von spezialisierten Organisationen oder für diese Art von Aktivität akkreditierten Bescheinigungszentren zusammen mit der antragstellenden Organisation durchgeführt.

3.5. Die Forschungszertifizierung erfolgt nach dem von spezialisierte Organisation... Bei der Entwicklung des Zertifizierungsprüfungsprogramms müssen die Anforderungen an die Forschungszertifizierung berücksichtigt werden, die in den mit dem russischen Gosgortechnadzor vereinbarten Regulierungsdokumenten festgelegt sind. Das Programm muss Folgendes anzeigen:

hauptparameter des technologischen Prozesses zur Herstellung von Schweißverbindungen während Zertifizierungstests;

andere Daten, die für die zu zertifizierende Technologie spezifisch sind.

3.5.1. Der Anwendungsbereich der attestierten Technologie muss die zulässigen Arten von Arbeitsmedien und Temperaturbereiche für den Betrieb des Metalls von Schweißverbindungen (Oberflächenbeschichtung) vorsehen; Art und Art der Lasten während des Betriebs.

3.5.2. Die Hauptparameter des technologischen Prozesses zur Durchführung von Schweißverbindungen (Oberflächenbehandlung) während Zertifizierungstests sollten die Materialqualität, die Form und Größe der zu schweißenden Teile, die Schweißmethode (Oberflächenbehandlung), die Qualität (Kombination von Typen) der Schweißmaterialien, das Erhitzen, das Schweißen (Oberflächenbehandlung) und die Wärmebehandlungsmodi umfassen andere Anforderungen an die Schweißleistung (Oberflächenbehandlung), die in den Regulierungsdokumenten festgelegt sind.

3.5.3. Für die zerstörungsfreie Prüfung von Schweißverbindungen (Schweißnaht) sollten alle Methoden zur Inspektion von Produktionsschweißverbindungen (Schweißoberfläche) gemäß den Anforderungen der einschlägigen Vorschriften des russischen Gosgortekhnadzor, der behördlichen und technologischen Dokumentation sowie (falls erforderlich) zusätzlichen Methoden zur Bestätigung der Konformität der Qualität der Schweißverbindungen ( Oberfläche) auf die Anforderungen. In diesem Fall muss die Kontrolle mit allen Methoden (außer zum Messen) über die gesamte Länge jeder Schweißverbindung (Oberflächenbereich) durchgeführt werden. Für alle Kontrollmethoden werden Qualitätsbewertungsstandards angewendet, die in den entsprechenden Regulierungsdokumenten vorgesehen sind. Für den Fall, dass der deklarierte Zertifizierungsbereich geschweißte Strukturen umfasst, für die die Qualitätsbewertungsstandards durch verschiedene Regulierungsdokumente festgelegt sind, werden strengere Standards angewendet.

3.5.4. Die Arten und Volumina von Zertifizierungsprüfungen (einschließlich der Bestimmung der physikalischen und mechanischen Eigenschaften, Prüfungen auf Langzeitfestigkeit und Plastizität, Sprödbruchfestigkeit, Zyklenfestigkeit und Korrosionsbeständigkeit usw.) werden auf der Grundlage der Anforderungen der Regulierungsdokumente in Abhängigkeit vom beabsichtigten Anwendungsbereich der zertifizierten Technologie festgelegt und spezifische Betriebsbedingungen für Schweißverbindungen und Schweißoberflächen unter Berücksichtigung des Einflusses von Faktoren, die die neue Technologie von den entsprechenden zuvor zertifizierten Technologien (einschließlich Technologien, die als zertifiziert gelten) unterscheiden.

3.5.5. Für die Kontroll- und Prüfmethoden sollte auf die einschlägigen behördlichen, technischen und methodischen Dokumente verwiesen werden, in denen die Probentypen, ihre Schnittzonen und die Ausrichtung relativ zu angegeben sind schweißen und Richtungen der Vermietung.

3.5.6. Im Rahmen der Forschungszertifizierung von Technologien zur Herstellung von Schweißverbindungen von Produkten aus Materialien neuer Qualitäten sollte das Zertifizierungsprüfungsprogramm unter Berücksichtigung der Anforderungen der einschlägigen behördlichen Dokumente erstellt werden, die in der vorgeschriebenen Weise genehmigt oder vereinbart wurden.

3.6. Die Ergebnisse der Forschungszertifizierung der Technologie zur Durchführung von Schweißverbindungen oder Oberflächen gemäß Programm müssen in Form eines Zertifizierungsberichts formalisiert werden.

In diesem Fall muss die Übereinstimmung der Ergebnisse der zerstörungsfreien Prüfung von Schweißverbindungen (Oberflächen), die für Zertifizierungsprüfungen durchgeführt wurden, mit den Anforderungen der einschlägigen Regulierungsdokumente, die mit dem Gosgortekhnadzor von Russland genehmigt oder vereinbart wurden, der Regulierungsdokumente und der technischen Dokumentation bestätigt werden. Eine Bewertung der technologischen Eigenschaften neuer Basis- und Schweißzusätze sollte erfolgen.

3.7. Der Anhang des Berichts sollte Informationen über die Zertifizierung von Schweißern und Spezialisten enthalten schweißproduktion und Qualitätskontrollspezialisten, die an der Forschungsqualifikation teilgenommen haben; eine kurze Beschreibung des akkreditierten Labors (Zentrums), in dem die Arbeiten im Zusammenhang mit der Bescheinigung der Technologie durchgeführt wurden, Adressen, Telefonnummern und Namen der Manager, die für die Durchführung der Forschungsbescheinigung verantwortlich sind.

IV. PRODUKTIONSZERTIFIZIERUNG DER SCHWEISS- UND SCHWEISSTECHNOLOGIE

4.1. Die Reihenfolge der Leistung der Produktionszertifizierung

4.1.1. Auf der Grundlage des Antrags der antragstellenden Organisation (das empfohlene Formular finden Sie im Anhang) erstellt das Zertifizierungszentrum zusammen mit der antragstellenden Organisation ein Produktionszertifizierungsprogramm.

4.1.2. Das Zertifizierungszentrum richtet eine Zertifizierungskommission ein, die in Absprache mit der antragstellenden Organisation die Mitarbeiter dieser Organisation (den Schweißleiter, einen Vertreter des technischen Kontrolldienstes sowie andere Spezialisten) umfasst.

Die Richtung der Produktionstätigkeiten der in der Kommission enthaltenen Spezialisten für die Schweißproduktion muss dem angegebenen Zertifizierungsbereich entsprechen.

Ein Vertreter der Gebietskörperschaft Gosgortekhnadzor in Russland, der die Einhaltung der Zertifizierungsverfahren überwacht, kann an der Arbeit der Zertifizierungskommission teilnehmen.

4.1.3. Die Zusammensetzung der Kommission, das Programm der Produktionszertifizierung und der Zeitpunkt der Zertifizierung müssen durch Aufträge für die AD und die antragstellende Organisation genehmigt werden. In der Bestellung der antragstellenden Organisation muss die Person angegeben sein, die für die technischen Probleme der Produktionszertifizierung verantwortlich ist. Die Produktionszertifizierung der Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung) wird für jede Gruppe derselben Art von Produktionsschweißverbindungen (Oberflächenbehandlung) durchgeführt, die in dieser Organisation durchgeführt werden.

4.1.4. Das Zertifizierungszentrum muss zusammen mit der antragstellenden Organisation ein Zertifizierungsprogramm erstellen, bevor eine Produktionszertifizierung der Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung) durchgeführt wird.

Das "Programm zur Produktionszertifizierung der Schweißtechnik" muss von Mitgliedern der Zertifizierungskommission unterzeichnet und vom Leiter des AC genehmigt werden.

4.1.5. Bei der Entwicklung des "Programms zur Produktionszertifizierung der Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung)" müssen die Anforderungen an die Produktionszertifizierung berücksichtigt werden, die in den auf vorgeschriebene Weise genehmigten oder vereinbarten Regulierungsdokumenten festgelegt sind. Das Programm muss Folgendes anzeigen:

name und Umfang der zertifizierten Technologie;

technologische Hauptmerkmale von Schweißverbindungen, die während der Qualifizierungsprüfungen durchgeführt wurden;

methoden zur zerstörungsfreien Prüfung von Schweißverbindungen (Oberflächenbehandlung);

arten und Volumen von Zertifizierungsprüfungen von Schweißverbindungen und Schweißgut (abgeschiedenes Metall) durch zerstörende Prüfverfahren;

kontroll- und Testmethoden;

anforderungen an die quantitativen Eigenschaften von Qualitätsindikatoren für Schweißverbindungen;

andere Daten, die für die zu zertifizierende Technologie spezifisch sind;

anforderungen an die Ergebnisse zerstörungsfreier und zerstörender Prüfungen.

4.1.6. Das Programm zur außerordentlichen Zertifizierung der Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung) muss zusätzlich mit einer spezialisierten Organisation vereinbart werden, die in der aktuellen Zulassungsdokumentation oder im CASv-Register angegeben ist.

4.1.7. Die Produktionszertifizierung wird vom Zertifizierungszentrum zusammen mit der antragstellenden Organisation durchgeführt, indem Schweißverbindungen unter Produktionsbedingungen geprüft und anschließend mit zerstörungsfreien und zerstörungsfreien Methoden geprüft werden.

Während der regelmäßigen Zertifizierung der Schweißtechnik (Oberflächenbeschichtungstechnologie) können durch Entscheidung der Kommission die Ergebnisse der zerstörenden Prüfung von Produktionsschweißverbindungen, die in den letzten 6 Monaten vor der regelmäßigen Zertifizierung hergestellt wurden, verwendet werden.

4.1.8. Das Schweißen von Kontrollschweißverbindungen muss von Schweißern der antragstellenden Organisation durchgeführt werden, die gemäß den "Regeln für die Zertifizierung von Schweißern und Schweißspezialisten" (PB 03-273-99) * und den Prozessvorschriften für die Zertifizierung von Schweißern und Schweißspezialisten (RD 03-495-02) zertifiziert sind ) **.

* Genehmigt durch die Resolution des Gosgortekhnadzor von Russland vom 30.10.98 Nr. 63, registriert vom russischen Justizministerium am 04.03.99, Nr. 1721.

** Genehmigt durch den Beschluss des Gosgortekhnadzor von Russland vom 25. Juni 2002 Nr. 36, der am 17. Juli 2002 vom russischen Justizministerium Nr. 3587 registriert wurde.

Das Schweißen von Kontrollschweißverbindungen erfolgt in Anwesenheit eines Vertreters des Zertifizierungszentrums und eines Vertreters der antragstellenden Organisation, die Mitglieder der Zertifizierungskommission sind, die die Ausführung von Vorgängen zur Vorbereitung, Montage, Erwärmung, Schweißung und Wärmebehandlung sowie die Vorbereitung von Schweißverbindungen zur anschließenden Kontrolle kontrollieren.

4.1.9. Jede Schweißtechnologie (Oberflächenbehandlung), die von dieser Organisation bei der Herstellung, Installation und Reparatur technischer Geräte gefährlicher Produktionsanlagen verwendet wird (oder angewendet werden kann), unterliegt der Primärzertifizierung.

Vor der Erstzertifizierung muss die Organisation über eine ordnungsgemäß genehmigte technische Dokumentation für die Technologie der Schweißverbindungen (Oberflächenbehandlung) verfügen, die die Forschungszertifizierung bestanden hat und zertifiziert ist schweißgeräteund auch das Personal der Schweißproduktion, das gemäß PB 03-273-99 und PB 03-495-02 zertifiziert ist, um sicherzustellen, dass es den Anforderungen entspricht.

4.1.10. Basierend auf den Ergebnissen der Produktionszertifizierung zieht das Zertifizierungszentrum eine Schlussfolgerung zur Bereitschaft der antragstellenden Organisation, diese Technologie einzusetzen. Der Abschluss wird vom Vorsitzenden und den Mitgliedern der Bescheinigungskommission unter Angabe der Namen und Positionen unterzeichnet. Die Schlussfolgerung muss mit dem Leiter der antragstellenden Organisation vereinbart und vom Leiter des Zertifizierungszentrums, das die Produktionszertifizierung durchgeführt hat, genehmigt werden.

Abschließend wird der Vertriebsbereich der Produktionszertifizierung angegeben, einschließlich einer Liste der Hauptparameter, die die Gleichmäßigkeit von Schweißverbindungen charakterisieren.

V. REGISTRIERUNG DER DOKUMENTATION ÜBER DIE ZERTIFIZIERUNG DER SCHWEISS- UND OBERFLÄCHENTECHNOLOGIE

5.1. Bei positiven Ergebnissen der Forschungszertifizierung wird die neue (bisher nicht zertifizierte) Schweißtechnik als zertifiziert anerkannt und NAKS bereitet sich darauf vorGosgortekhnadzor aus Russland begründete die Schlussfolgerung, dass eine Genehmigung für die Verwendung der angegebenen Schweißtechnologie (Oberflächenbehandlung) bei der Herstellung, Installation, Reparatur und Rekonstruktion technischer Geräte, Ausrüstungen und Strukturen in gefährlichen Produktionsanlagen in der durch allgemeine und spezielle technische Vorschriften vorgeschriebenen Weise und vor deren Einreise erteilt werden kann in Kraft - durch das entsprechende Dokument des Gosgortechnadzor von Russland.

5.1.1. Zusammenfassend wird darauf hingewiesen, dass auf der Grundlage der erzielten positiven Ergebnisse der Kontrolle und Prüfung die zertifizierte Technologie für die Herstellung von Schweißverbindungen (Oberflächenbehandlung) in den entsprechenden gefährlichen Produktionsanlagen zugelassen werden kann und grundlegende Daten und Anforderungen liefert, die die angegebene Technologie charakterisieren, einschließlich:

name und Umfang der zertifizierten Technologie;

marke (Qualitäten) von Werkstoffen für geschweißte (geschweißte) Teile (unter Angabe von Normen oder technischen Bedingungen);

schweißverfahren (Oberflächenbehandlung);

zulässiger Dickenbereich von Schweißteilen;

marke (Markenkombination) von Schweißzusätzen unter Angabe von Normen oder technischen Spezifikationen;

zulässige Schweißpositionen (Oberflächenbehandlung);

die Notwendigkeit und Art der vorläufigen und gleichzeitigen Erwärmung;

notwendigkeit, Art und Art der Wärmebehandlung von Schweißverbindungen und Oberflächen;

indikatoren und quantitative Eigenschaften von Schweißverbindungen, Schweißgut und Schweißgut, die gemäß der zertifizierten Technologie hergestellt wurden (aus der vom Prüfprogramm angegebenen Anzahl).

5.1.2. Die Liste der Indikatoren und quantitativen Merkmale des Schweißgutes (Schweißgut), die in der Schlussfolgerung angegeben werden sollten, wird durch die Anforderungen der mit dem russischen Gosgortekhnadzor genehmigten oder vereinbarten Regulierungsdokumente bestimmt und sollte in der Forschungszertifizierungsmethode formuliert werden.

5.2. Das Zertifizierungszentrum übermittelt die Ergebnisse der Produktionszertifizierung an NAKS zur Prüfung und Durchführung des Bereitschaftszertifikats der antragstellenden Organisation für die Verwendung zertifizierter Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung) bei der Herstellung, Installation und Reparatur oder Rekonstruktion in gefährlichen Produktionsanlagen. Das Zertifikat gibt den Umfang der Produktionszertifizierung an, der eine Liste grundlegender Parameter enthält, die die Gleichmäßigkeit von Schweißverbindungen charakterisieren.

Vi. VERFAHREN ZUR ERHALTUNG DER ERLAUBNIS FÜR DIE ANWENDUNG DER SCHWEISS- UND OBERFLÄCHENTECHNOLOGIE

6.1. Auf der Grundlage der Ergebnisse der bei NAKS registrierten Forschungszertifizierung erwägt und vereinbart Gosgortekhnadzor aus Russland den Einsatz neuer Schweißtechnologien bei der Herstellung, Installation und Reparatur gefährlicher Produktionsanlagen, sofern die derzeitige Gesetzgebung kein anderes Verfahren für die Erteilung von Genehmigungen vorsieht.

6.2. Auf der Grundlage des im CASv-Register eingetragenen Bereitschaftszertifikats der antragstellenden Organisation für die Verwendung zertifizierter Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung) bei der Herstellung, Installation und Reparatur oder Rekonstruktion in gefährlichen Produktionsanlagen sendet die antragstellende Organisation Materialien an die Gebietskörperschaften des russischen Gosgortechnadzor, um die Genehmigung zur Verwendung dieser Schweißtechnologie zu erhalten es sei denn, die derzeitige Gesetzgebung sieht ein anderes Verfahren für die Erteilung von Genehmigungen vor.

Vii. ANFORDERUNGEN AN ZENTREN, DIE DIE ZERTIFIZIERUNG DER SCHWEISS- UND SCHWEISSTECHNOLOGIE DURCHFÜHREN

7.1. Zertifizierungszentren (AC), die Arbeiten zur Zertifizierung der Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung) durchführen, können in der vorgeschriebenen Weise in das CASv-Register aufgenommen werden, Organisationen jeder organisatorischen und rechtlichen Form und Eigentumsform (Forschungsorganisationen, Versuchs- und Industrieorganisationen), unabhängig von den antragstellenden Organisationen , Institute sowie bestehende Zertifizierungszentren des CASv-Systems) in Gegenwart eines "Certificate of Compliance".

7.2. Das Zertifizierungszentrum, das die Zertifizierung (Forschung, Produktion) der Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung) in gefährlichen Produktionsanlagen durchführt, muss über die erforderlichen Produktions- und Forschungsgrundlagen, Geräte und Mittel zur Qualitätskontrolle von Schweißverbindungen (Oberflächenbehandlung) sowie über auf die vorgeschriebene Weise zertifizierte Spezialisten verfügen.

Der Leiter eines solchen Zentrums muss ein zertifizierter Schweißspezialist sein.IV Niveau mit Berufserfahrung in der Schweißproduktion von mindestens 5 Jahren.

7.3. Um das "Konformitätszertifikat" zu erhalten, legt der AC der Geschäftsleitung von NAKS die folgenden Dokumente vor:

akkreditierungsantrag;

gründungsdokumente;

"Regulations on AC" mit Anhängen.

7.4. Die Verordnung über die AC sollte enthalten:

informationen über die Verfügbarkeit von Räumlichkeiten und Flächen;

informationen über die Verfügbarkeit von Schweiß-, Steuerungs-, Prüfgeräten, Instrumenten und Werkzeugen sowie deren technische Eigenschaften;

information über organisatorische Struktur Center;

informationen zu den im Zentrum verfügbaren normativen Dokumenten;

informationen über das Personal des Zentrums;

das Verfahren zur Pflege des Archivs.

7.5. Die AC-Expertise wird von NAKS auf der Grundlage des Antrags durchgeführt. Bei positiven Prüfungsergebnissen stellt NAKS ein "Certificate of Compliance" aus, das den Tätigkeitsbereich des AC bestimmt, und trägt den AC in das Register von CASw NAKS ein. Der Umfang der AC-Aktivität wird bestimmt durch:

eine Liste von Gruppen technischer Geräte, die in gefährlichen Produktionsanlagen verwendet werden;

arten von Schweißen und Oberflächen, für die Zertifizierung von Technologien, für die das Zertifizierungszentrum kompetente Spezialisten hat.

7.6. Die Zertifizierungskommission des AC sollte aus mindestens drei Mitgliedern der Kommission bestehen - Spezialisten für die Schweißproduktion des Zertifizierungszentrums (es ist zulässig, Spezialisten der antragstellenden Organisation in die Zertifizierungskommission einzubeziehen, ihre Anzahl sollte jedoch die Anzahl der Kommissionsmitglieder des unabhängigen Zertifizierungszentrums nicht überschreiten). Alle Mitglieder des Zertifizierungsausschusses müssen Spezialisten für die Schweißproduktion seinIII und IV Niveaus zertifiziert nach den "Regeln für die Zertifizierung von Schweißern und Schweißspezialisten" (PB 03-273-99 und RD 03-495-02).

Der Vorsitzende der Kommission muss ein Vertreter des Zertifizierungszentrums sein, für das eine Zertifizierung vorliegtIV Niveau der Berufsausbildung.

7.7. Für die Prüfung von Schweißverbindungen (Oberflächenbehandlung), die während der Zertifizierung der Schweißtechnik durchgeführt wird, kann die Zertifizierungsorganisation andere Organisationen einbeziehen, die von den Aufsichtsbehörden die Erlaubnis erhalten, Arbeiten zur Qualitätskontrolle von Schweißverbindungen (Oberflächenbehandlung) durchzuführen.

Anhang 1

BEDINGUNGEN UND DEFINITIONEN, DIE IN DIESEM DOKUMENT AKZEPTIERT SIND

1. Genehmigung der Schweißtechnikforschung(auftauchen) - erstmalige Zertifizierung der Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung).

2. Zertifizierte Technologie -forschungszertifizierte Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung).

3. Herstellungszertifizierung der Schweißtechnik(auftauchen) - ein Verfahren, das bestätigt, dass die antragstellende Organisation über die technischen, organisatorischen und qualifizierenden Fähigkeiten verfügt, um Schweißarbeiten (Oberflächenbehandlungen) gemäß den von ihr verwendeten zertifizierten Technologien durchzuführen, und dass die Qualität der während der Zertifizierung durchgeführten Kontrollschweißverbindungen (Oberflächenbehandlungen) die in der Konstruktions- und behördlichen Dokumentation angegebenen Anforderungen erfüllt auf geschweißten Strukturen.

4. Umfang der Zertifizierung von Schweißtechnologien(auftauchen) beinhaltet:

technische Geräte;

grund- und Schweißmaterialien (Füllstoffe);

arten (Methoden) des Schweißens (Oberflächenbehandlung);

arten von geschweißten Strukturen;

standardgrößen von Schweißkonstruktionen;

arten von Nähten;

arten und Arten von Schweißverbindungen;

schweißpositionen;

den Automatisierungsgrad der Ausrüstung zum Schweißen von Kunststoffrohren;

zusätzliche Bedingungen für die Durchführung des Schweißens (der Bereich zulässiger Änderungen der technologischen Parameter der Schweiß-, Heiz-, Wärmebehandlungsarten usw.).

5. Schweißverbindungen des gleichen Typs(auftauchen) - eine Gruppe von Produktionsschweißverbindungen, die nach dem gleichen Schweißverfahren an Produkten der Mutter durchgeführt werdenala Metall einer Gruppe (eine Kombination von Gruppen) und mit gemeinsamen technologischen Eigenschaften. Bei der Bestimmung der Gleichmäßigkeit von Schweißverbindungen (Oberflächenbeschichtung) sollte man sich an den vom russischen Gosgortekhnadzor genehmigten normativen Dokumenten orientieren und in deren Abwesenheit - PB-03-495-02.

6. Schweißverbindungen kontrollieren(auftauchen) - schweißverbindungen (Oberflächenbehandlung), die während der Zertifizierung der Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung) unter Produktionsbedingungen durchgeführt werden, die in Bezug auf Produktionsschweißverbindungen (Oberflächenbehandlung) vom gleichen Typ sind und zur zerstörenden und zerstörungsfreien Qualitätskontrolle bestimmt sind.

Anlage 2

Zum Zertifizierungszentrum ___________________

ANFRAGE
FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DER PRODUKTION
ZERTIFIZIERUNGEN DER SCHWEISSTECHNOLOGIE (OVERLAYING)

Name der Firma______________________________________________

unter Angabe der Postanschrift ______________________________________________

telefon, Fax ______________________________________________

Antrag Nr. ______ Datum ________________

1. Allgemeine Information

1.1. Ort ______________________________________________________

1.2. Position, vollständiger Name und das Telefon eines autorisierten Spezialisten _________________

1.3. Name (Code) der zu zertifizierenden Schweißtechnik ___ ___

__________________________________________________________________________

1.4. Art der Zertifizierung (primär, außergewöhnlich, regelmäßig) ___________________

__________________________________________________________________________

1.5. Nutzungsdauer der zertifizierten Schweißtechnik in der Organisation __________________________________________________________________________

1.6. Verfügbarkeit der Ergebnisse der Inspektion von Produktionsschweißverbindungen nach Methoden der letzten 6 Monate .___________________________________________________________

__________________________________________________________________________

(muss während der außerordentlichen und regelmäßigen Zertifizierung ausgefüllt werden)

1.7. Verfügbarkeit zertifizierter Schweiß- und Wärmeausrüstungen _____________

1.8. Verfügbarkeit zertifizierter Schweißer und Schweißspezialistenharte Produktion ____

__________________________________________________________________________

(ID-Nummern und deren Gültigkeitsdauer)

1.9. Verfügbarkeit zertifizierter Labors und Spezialisten für die Qualitätskontrolle von Schweißverbindungen _______________________________________________________

(Anzahl der Zertifikate, Zertifikate und deren Gültigkeitsdauer

__________________________________________________________________________

nach Kontrollarten: VIK, RGK / UZK, mech. Tests usw.)

2. Zertifizierungsanforderungen

2.1. Der Name des hergestellten Geräts und seine Betriebsbedingungen __________________________________________________________________________

(Kessel, Behälter, Rohrleitungen, Metallstrukturen aus PHE usw.; Betriebstemperatur;

__________________________________________________________________________

druck, ätzende Umgebung)

2.2. Name der Objekte, bei denen die Schweißtechnik angewendet wird ___________

__________________________________________________________________________

2.3. ND (PTD) Code zum Schweißen ________________________________________________

2.4. Schweißmethode (Oberflächenbehandlung) ________________________________________________

2.5. Gruppe und Qualität des geschweißten Materials ____________________________________

2.6. Art der zu schweißenden Teile und Art der Verbindungen _______________________________ _

__________________________________________________________________________

(Rohr, Platte, Oberfläche, os, ds, bp, cn)

2.7. Schweißnahttyp______________________________________________________

2.8. Dickenbereich der Teile _______________________________________ _ _______

2.9. Durchmesserbereich der Teile _____________________________________________

2.10. Schweißposition __________________________________________________

2.11. Schweißzusätze ___________________________________________

3. Anforderungen an die Beurteilung der Qualität von Kontrollschweißverbindungen und Oberflächen

3.1. Normatives Dokument zur Kontrolle (entsprechend der Kategorie oder Gruppe von Objekten) _________________________________________________________________

Leiter der Organisation ____________________ ______________________________

(Unterschrift) (vollständiger Name)

M.P.

In 2 Kopien erstellt (eine Kopie wird an das Zentrum gesendet, die zweite in der Organisation, die den Antrag an das Zertifizierungszentrum gesendet hat).

Die Antragsnummer wird vom Zertifizierungszentrum angegeben.

Anhang 3

PRODUKTIONSKARTE ZERTIFIZIERUNG DER SCHWEISSTECHNOLOGIE (OVERLAYING)

Verfahren zur Qualifizierung der Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung)

Seite 1 von 3

Fertigungsorganisation

Adresse

Standards: GTB; RD; SP

Schweißprozess

Erster Prozess

Zweiter Prozess (falls zutreffend)

Verbindungstyp

Grundmetallgruppe

Metalldicke (mm)

Außenrohrdurchmesser (mm)

Füllermetal

Gas / Flussmittel

Schweißstrom (Typ; Polarität)

Schweißposition

Heizmodus

Wärmenachbehandlung

Weitere Informationen

Vorbereitung, Schweißen und Prüfung von Kontrollschweißverbindungen wurden gemäß den Anforderungen der oben angegebenen normativen Dokumente durchgeführt

Zulassungskennzeichen für das Schweißen (Oberflächenbehandlung)

Seite 2 von 4

Zertifizierungszentrum

Nachname des Vorsitzenden der Kommission

Registrierungsnummer in der CASv-Registrierung

Bewerberorganisation

Schweißdatum

Schweißplatz

Zubereitungs- und Reinigungsmethode

Nachname des Schweißers

Grundmetallzertifikat

Schweißprozess

Grundmetalldicke (mm):

Verbindungstyp

Außenrohrdurchmesser (mm):

Skizze zur Kantenvorbereitung

Schweißposition

Verbindungsdesign

Nahtabschnitt

Schweißprozessparameter

Schweißmethode

Passage

Füllmaterialgröße

Strom, A.

Drahtvorschubgeschwindigkeit, m / min

Spannung, V.

Strom (Typ, Polarität)

Schweißgeschwindigkeit m / h

Wärmeeintrag

Füllmaterial

Typ, Marke, Bezeichnung

Spezielle Bedingungen

Weitere Informationen

Gas / Flussmittel

Gasverbrauch - zum Schutz

Zum Blasen

Nicht verbrauchbare Elektrode (Typ; Größe)

Details zur Bildung der Nahtwurzel

Heiztemperatur

Verbindungstemperatur zwischen den Durchgängen

Wärmenachbehandlung

Zeit, Temperatur, Methode

Heiz- und Kühlrate

Kontrollschweißnähte wurden in Gegenwart von geschweißt

Nachnamen und Unterschriften der Mitglieder der Kommission

GOSGORTEKHNADZOR VON RUSSLAND

Genehmigt
per Dekret
Gosgortekhnadzor von Russland
vom 19.06.03 Nr. 103
Eingetragen
im russischen Justizministerium
20.06.03, reg. Nr. 4811

AUFTRAG
ANWENDUNGEN VON SCHWEISSTECHNOLOGIEN
WÄHREND DER HERSTELLUNG, INSTALLATION, REPARATUR
UND WIEDERAUFBAU VON TECHNISCHEN
GERÄTE FÜR GEFÄHRLICH
PRODUKTIONSSTÄTTEN

PIO MBT

Das Verfahren für die Anwendung von Schweißtechnologien bei der Herstellung, Installation, Reparatur und Rekonstruktion technischer Geräte für gefährliche Produktionsanlagen (RD 03-615-03) ist gemäß dem im "Rossiyskaya Gazeta" vom 21. Juni 2003 Nr. 120/1 (3234/1) veröffentlichten offiziellen Text gedruckt. ...

... ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Dieses Dokument legt das Verfahren für die Anwendung von Schweißtechnologien (Oberflächenbehandlungstechnologien) fest, die zur Verwendung und / oder Verwendung bei der Herstellung, Installation, Reparatur und Rekonstruktion technischer Geräte für gefährliche Produktionsanlagen bestimmt sind, sowie die Anforderungen und Bedingungen für die Prüfung, Zertifizierung (im Folgenden als Zertifizierung bezeichnet) und Registrierung ihrer Ergebnisse.

1.2. Dieses Dokument wurde in Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz vom 21. Juli 1997 Nr. 116-FZ "Über den Arbeitsschutz gefährlicher Produktionsanlagen" (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 1997, Nr. 30, Art. 3688) entwickelt, der Verordnung über den Bundesbergbau und die industrielle Überwachung Russlands, genehmigt von Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 03.12.2001 Nr. 841 (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2001, Nr. 50, Art. 4742).

1.3. Die im Text verwendeten Begriffe und Definitionen sind im Anhang aufgeführt.

1.4. Die Technologien zur Durchführung von Schweiß- und Oberflächenbehandlungen, die bei der Herstellung, Installation, Reparatur und Rekonstruktion von technischen Geräten, Ausrüstungen und Strukturen gefährlicher Produktionsanlagen verwendet werden, unterliegen der Zertifizierung.

1.5. Der Einsatz nicht zertifizierter Technologien bei der Herstellung, Installation, Reparatur und Rekonstruktion von technischen Geräten, Ausrüstungen und Strukturen gefährlicher Produktionsanlagen ist nicht zulässig.

1.6. Die Zertifizierung von Schweiß- und Oberflächentechnologien ist in Forschung und Produktion unterteilt.

1.7. In Vorbereitung auf den Einsatz neuer (bisher nicht zertifizierter) Schweißtechnologien wird eine Forschungszertifizierung durchgeführt, um zu bestätigen, dass diese die in der Konstruktionsdokumentation für Schweißkonstruktionen angegebenen quantitativen Eigenschaften von Schweißverbindungen, Schweißgut und Schweißgut sowie die Anforderungen spezieller technischer Vorschriften für gefährliche Stoffe erfüllen Produktionsanlagen und vor deren Inkrafttreten - behördliche Dokumentation sowie Ermittlung der quantitativen Eigenschaften von Schweißverbindungen, die für Konstruktionsberechnungen erforderlich sind, und Gewährleistung des sicheren Betriebs technischer Geräte, Ausrüstungen und Strukturen in gefährlichen Produktionsanlagen.

1.8. Schweiß- und Oberflächentechnologien, die in der aktuellen Dokumentation geregelt sind, gelten als zertifizierte Technologien. Für solche Technologien ist keine Forschungsqualifikation erforderlich.

1.9. Die Produktionszertifizierung der Schweiß- und Oberflächentechnologie wird durchgeführt, um zu bestätigen, dass eine Organisation, die mit der Herstellung, Installation, Reparatur oder Rekonstruktion von technischen Geräten, Ausrüstungen und Strukturen in gefährlichen Produktionsanlagen befasst ist, über die technischen, organisatorischen Fähigkeiten und das qualifizierte Personal zum Schweißen (Oberflächenbehandlung) verfügt. gemäß zertifizierten Technologien sowie die Überprüfung, dass Schweißverbindungen (Oberflächen), die in einer bestimmten Produktionsumgebung gemäß einer zertifizierten Technologie hergestellt wurden, die Einhaltung der Anforderungen für gefährliche Produktionsanlagen allgemeiner und spezieller technischer Vorschriften sicherstellen und bevor sie in Kraft treten - behördliche Dokumente, Konstruktion ( in Bezug auf Anforderungen an Schweißen und Qualitätskontrolle) und technologische Dokumentation.

1.10. Die Produktionszertifizierung ist in primäre, regelmäßige und außergewöhnliche unterteilt.

Um eine Produktionszertifizierung der Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung) durchführen zu können, muss die antragstellende Organisation die entsprechenden Unterlagen vorlegen, die Anweisungen zu den verwendeten Schweiß- und Zusatzgeräten, Schweißmethoden (Oberflächenbehandlungsmethoden), verwendeten Haupt- und Schweißmaterialien, Design und Abmessungen der zu schweißenden Teile und Schweißnähte, Modi und technologische Methoden zur Durchführung von Schweißarbeiten, Anforderungen zur Beurteilung der Qualität von Schweißverbindungen.

1.11. Die primäre Produktionszertifizierung der Schweiß- und Oberflächentechnologie wird in Fällen durchgeführt, in denen eine Organisation, die zum ersten Mal technische Geräte, Ausrüstungen und Strukturen gefährlicher Produktionsanlagen herstellt, installiert, repariert oder rekonstruiert, die zertifizierte Technologie in ihrer Organisation anwendet oder in Fällen, in denen die Technologie Nach bestandener Produktionszertifizierung wurden Änderungen vorgenommen, die über den im "NAKS-Zertifikat über die Bereitschaft der antragstellenden Organisation zur Verwendung der zertifizierten Technologie" oder in den Zulassungsdokumenten angegebenen Vertriebsumfang hinausgehen.

1.12. Produktionstechnologien zum Schweißen und Oberflächenbehandeln, die in der aktuellen behördlichen Dokumentation vorgesehen sind und in der antragstellenden Organisation verwendet werden, die vor Einführung dieses Dokuments technische Geräte, Ausrüstungen und Strukturen gefährlicher Produktionsanlagen herstellt, installiert, repariert oder rekonstruiert, gelten als die primäre Produktionszertifizierung bestanden und unterliegen einer regelmäßigen Zertifizierung bis spätestens vier Jahre ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Dokuments.

1.13. Die regelmäßige Produktionszertifizierung der Schweiß- und Oberflächentechnologie wird alle vier Jahre durchgeführt, wenn die antragstellende Organisation, die mit der Herstellung, Installation, Reparatur oder Rekonstruktion technischer Geräte, Ausrüstungen und Strukturen gefährlicher Produktionsanlagen befasst ist, ständig die Technologie verwendet, die die primäre Produktionszertifizierung in ihrer Organisation bestanden hat. und auch nach einer Pause in der Nutzung dieser Technologie für mehr als ein Jahr.

1.14. Eine außerordentliche Produktionszertifizierung für Schweiß- und Oberflächentechnologien wird auf Ersuchen der Gebietskörperschaften des russischen Gosgortekhnadzor durchgeführt, wenn die antragstellende Organisation, die mit der Herstellung, Installation, Reparatur oder Rekonstruktion technischer Geräte, Ausrüstungen und Strukturen gefährlicher Produktionsanlagen befasst ist, Produkte herstellt, die nicht den Anforderungen der behördlichen Dokumente in entsprechen Teile des Arbeitsschutzes.

Eine außerordentliche Produktionszertifizierung der Schweiß- und Oberflächentechnologie kann auch auf der Grundlage der Vorlage des Serviceleiters (Abteilung, Labor usw.) der technischen Kontrolle der Organisation durchgeführt werden, die mit der Herstellung, Installation, Reparatur oder Rekonstruktion technischer Geräte, Ausrüstungen und Strukturen gefährlicher Produktionsanlagen oder des Kunden in Verbindung steht mit Verschlechterung der Qualität der Schweißverbindungen (Oberflächenbehandlung).

1.15. Verantwortlich für die Umsetzung dieses Dokuments in Bezug auf die Anwendung und Einhaltung zertifizierter Technologien sind die Leiter und Spezialisten von Organisationen, die Arbeiten zur Herstellung, Installation, Reparatur, Rekonstruktion und zum Betrieb technischer Geräte, Ausrüstungen und Strukturen in gefährlichen Produktionsanlagen sowie zur Durchführung von Arbeiten zur Zertifizierung von Technologien durchführen. Leiter und Spezialisten von Organisationen, die die entsprechenden Arbeiten ausführen.

... ORGANISATION DER ZERTIFIZIERUNG VON SCHWEISSTECHNOLOGIEN IN GEFÄHRLICHEN PRODUKTIONSMÖGLICHKEITEN

2.1. Das System zur Zertifizierung von Schweißtechnologien (SASv) enthält eine Reihe von Anforderungen, die die Regeln und Verfahren für die Zertifizierung von Schweißtechnologien (Oberflächen) definieren, die zur Verwendung und / oder Verwendung bei der Herstellung, Installation, Reparatur und Rekonstruktion gefährlicher Produktionsanlagen bestimmt sind, sowie Anforderungen an am Prozess beteiligte Organisationen Zertifizierung.

Die Struktur von CASv umfasst:

Gosgortekhnadzor von Russland.

Nationales Attestierungskomitee für Schweißproduktion (NAKS).

Zertifizierungszentren.

Spezialisierte Organisationen.

2.2. Gosgortekhnadzor von Russland:

2.2.1. Bestimmt die Liste der spezialisierten Organisationen nach Gruppen gefährlicher Produktionsanlagen.

2.2.3. Trifft begründete Entscheidungen über die vollständige oder teilweise Unterbrechung von Produktionsprozessen unter Verwendung neuer, zuvor nicht zertifizierter Schweiß- und Oberflächentechnologien bei der Herstellung, Installation, Reparatur oder Rekonstruktion technischer Geräte, Ausrüstungen und Strukturen gefährlicher Produktionsanlagen.

2.3. Nationales Attestierungskomitee für Schweißproduktion (NAKS):

2.3.1. Führt eine Prüfung der Zertifizierungszentren durch und stellt den Zentren ein Akkreditierungszertifikat mit der Definition des Tätigkeitsbereichs für die Zertifizierung der Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung) aus.

2.3.2. Bereitet Materialien für die Aufnahme von Organisationen in die Liste der spezialisierten Organisationen vor und führt ihre Akkreditierung als Zertifizierungszentren von CASv für die Durchführung von Forschungszertifizierungen für das Schweißen (Oberflächenbehandlung) durch.

2.3.3. Registriert die Ergebnisse der Forschungsbescheinigung.

2.3.4. Führt erforderlichenfalls eine Prüfung der Ergebnisse der Produktionszertifizierung durch und stellt eine Bescheinigung über die Bereitschaft der antragstellenden Organisation aus, zertifizierte Schweißtechnik bei der Herstellung, Installation und Reparatur oder beim Wiederaufbau gefährlicher Produktionsanlagen einzusetzen.

2.3.5. Führt das interne CAS-Register in spezialisierten Organisationen und Zertifizierungszentren, die als Zentren für die Zertifizierung von Schweißtechnologien (Oberflächenbehandlung) akkreditiert sind.

2.3.6. Führt das interne Register der CASv-zertifizierten Technologien.

2.3.7. Führt ein internes CAS-Register von Organisationen, die zertifizierte Technologien verwenden.

2.3.8. Führt Schulungen für NAKS-Experten durch.

2.3.9. Führt das CAC-Register der NAKS-Experten.

2.3.10. Bietet methodische Anleitungen für die Durchführung von Technologiezertifizierungen.

2.3.11. Organisiert Inspektionen der AC-Aktivitäten.

2.4. Zertifizierungszentren:

2.4.1. Sie organisieren Aktivitäten zur Zertifizierung von Schweißtechnologien (Oberflächenbehandlung) von technischen Geräten, Ausrüstungen und Strukturen gefährlicher Produktionsanlagen. Sie bieten technische, beratende und methodische Unterstützung bei der Vorbereitung der Produktionszertifizierung im Rahmen der Akkreditierung.

2.4.2. Basierend auf den Ergebnissen der Produktionszertifizierung der Schweißtechnik wird eine Schlussfolgerung über die Bereitschaft des Antragstellers gezogen, diese Schweißtechnologie in der antragstellenden Organisation einzusetzen.

2.4.3. Sie bilden die Zusammensetzung der Zertifizierungskommission und nehmen an der Arbeit der Zertifizierungskommission teil.

2.4.4. Zusammen mit der antragstellenden Organisation, die mit der Herstellung, Installation, Reparatur und Rekonstruktion von technischen Geräten, Ausrüstungen und Strukturen befasst ist, die in gefährlichen Produktionsanlagen verwendet werden, werden Proentwickelt.

2.4.5. Zertifizierungszentren werden in den Regionen auf der Grundlage des NAKS-Fachwissens in der vorgeschriebenen Weise eingerichtet.

2.5. Spezialisierte Organisationen:

2.5.1. Bereiten Sie eine Schlussfolgerung über die Notwendigkeit und den Umfang der Forschungszertifizierung vor.

2.5.2. Entwickeln Sie ein Forschungszertifizierungsprogramm.

2.5.3. Erstellen Sie einen Bericht über die Bescheinigung der Forschungsbescheinigung.

2.5.4. Sie bieten methodische und beratende Unterstützung bei der Erstellung eines Programms zur primären und außergewöhnlichen Produktionszertifizierung.

2.6. Die antragstellende Organisation, die mit der Herstellung, Installation, Reparatur oder Rekonstruktion technischer Geräte, Ausrüstungen und Strukturen gefährlicher Produktionsanlagen befasst ist:

2.6.1. Beteiligt sich gemeinsam mit dem Zertifizierungszentrum an der Vorbereitung des Programms zur industriellen Zertifizierung von Technologie.

2.6.2. Wählt Spezialisten für die Aufnahme in die Bescheinigungskommission aus.

2.6.3. Führt alle technischen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Produktionszertifizierung der Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung) durch.

III. FORSCHUNGSZERTIFIZIERUNG DER SCHWEISS- UND OBERFLÄCHENTECHNOLOGIE

3.1. Zu den Technologien, für die eine Forschungszertifizierung erforderlich ist, gehören:

technologien zum Schweißen und Aufbringen von Produkten aus Werkstoffen neuer Güteklassen, deren Genehmigung zur Herstellung technischer Geräte, Ausrüstungen und Bauwerke in gefährlichen Produktionsanlagen in der durch allgemeine und besondere technische Vorschriften festgelegten Weise und vor deren Inkrafttreten - durch einschlägige behördliche Vorschriften - registriert werden muss;

schweiß- und Oberflächentechnologien unter Verwendung neuer Schweißmethoden oder Methoden, die nicht in der aktuellen regulatorischen Dokumentation vorgesehen sind, die mit dem russischen Gosgortekhnadzor vereinbart wurde;

schweiß- und Oberflächentechnologien unter Verwendung von Schweißmaterialien, die nicht in der aktuellen mit dem russischen Gosgortekhnadzor vereinbarten behördlichen Dokumentation vorgesehen sind, um die entsprechenden Schweißverbindungen mit einer bestimmten Schweißmethode (Oberflächenbehandlung) durchzuführen.

3.2. Die antragstellende Organisation für die Durchführung der Forschungszertifizierung kann sowohl eine Organisation sein - ein Entwickler neuer Materialien und Technologien als auch eine Organisation, die sich mit der Herstellung, Installation, Reparatur oder Rekonstruktion technischer Geräte, Ausrüstungen und Strukturen gefährlicher Produktionsanlagen unter Verwendung neuer Materialien und Technologien befasst.

Wenn eine zuvor nicht zertifizierte Schweißtechnologie (Oberflächenbehandlung) von einer bestimmten Organisation angewendet werden muss, wird eine Forschungszertifizierung durchgeführt, die für diese Organisation die primäre Produktionszertifizierung ist.

3.3. Die Notwendigkeit und der Umfang der Forschungszertifizierung bei Änderungen an zuvor zertifizierten Schweiß- oder Oberflächentechnologien (in Bezug auf vorläufige und gleichzeitige Heiz-, Schweiß- und Wärmebehandlungsmodi) werden auf der Grundlage aktueller Regulierungsdokumente und des Abschlusses einer spezialisierten Forschungsorganisation festgelegt.

3.4. Die Forschungsbescheinigung wird von spezialisierten Organisationen oder für diese Art von Aktivität akkreditierten Bescheinigungszentren zusammen mit der antragstellenden Organisation durchgeführt.

3.5. Die Forschungszertifizierung erfolgt nach einem von einer spezialisierten Organisation entwickelten Zertifizierungstestprogramm. Bei der Entwicklung eines Qualifikationstestprogramms sollten die in den normativen Dokumenten festgelegten Anforderungen an die Forschungsqualifikation berücksichtigt werden. Das Programm muss Folgendes anzeigen:

hauptparameter des technologischen Prozesses zur Herstellung von Schweißverbindungen während Zertifizierungstests;

andere Daten, die für die zu zertifizierende Technologie spezifisch sind.

3.5.1. Der Anwendungsbereich der attestierten Technologie muss die zulässigen Arten von Arbeitsmedien und Temperaturbereiche für den Betrieb des Metalls von Schweißverbindungen (Oberflächenbeschichtung) vorsehen; Art und Art der Lasten während des Betriebs.

3.5.2. Die Hauptparameter des technologischen Prozesses zur Durchführung von Schweißverbindungen (Oberflächenbehandlung) während Zertifizierungsprüfungen sollten die Materialqualität, die Form und die Abmessungen der zu schweißenden Teile, die Schweißmethode (Oberflächenbehandlung), die Qualität (Kombination von Typen) von Schweißmaterialien, Heizarten, Schweißen (Oberflächenbehandlung) und Wärmebehandlung sowie umfassen andere Anforderungen an die Schweißleistung (Oberflächenbehandlung), die in den Regulierungsdokumenten festgelegt sind.

3.5.3. Für die zerstörungsfreie Prüfung von durchgeführten Schweißverbindungen (Oberflächenbehandlung) sollten alle Methoden zur Kontrolle von Produktionsschweißverbindungen (Oberflächenbehandlung) gemäß den Anforderungen der einschlägigen Vorschriften des russischen Gosgortechnadzor, der behördlichen und technologischen Dokumentation sowie (falls erforderlich) zusätzlicher Methoden vorgesehen werden, die die Konformität der Qualität der Schweißverbindungen bestätigen (Oberflächenbehandlung) Oberfläche) auf die Anforderungen. In diesem Fall muss die Kontrolle mit allen Methoden (außer zum Messen) über die gesamte Länge jeder Schweißverbindung (Oberflächenbereich) durchgeführt werden. Für alle Kontrollmethoden werden Qualitätsbewertungsstandards angewendet, die in den entsprechenden Regulierungsdokumenten vorgesehen sind. Für den Fall, dass der deklarierte Zertifizierungsbereich geschweißte Strukturen umfasst, für die die Qualitätsbewertungsstandards durch verschiedene Regulierungsdokumente festgelegt sind, werden strengere Standards angewendet.

3.5.4. Die Arten und Volumina der Zertifizierungsprüfungen (einschließlich der Bestimmung der physikalischen und mechanischen Eigenschaften, Prüfungen der Langzeitfestigkeit und Duktilität, der Sprödbruchfestigkeit, der Zyklenfestigkeit und der Korrosionsbeständigkeit usw.) werden auf der Grundlage der Anforderungen der Regulierungsdokumente in Abhängigkeit vom beabsichtigten Anwendungsbereich der zertifizierten Technologie festgelegt und spezifische Betriebsbedingungen von Schweißverbindungen und Schweißoberflächen unter Berücksichtigung des Einflusses von Faktoren, die die neue Technologie von den entsprechenden zuvor zertifizierten Technologien (einschließlich Technologien, die als zertifiziert gelten) unterscheiden.

3.5.5. Für die Kontroll- und Prüfmethoden sollte auf die einschlägigen behördlichen, technischen und methodischen Dokumente verwiesen werden, in denen die Probentypen, ihre Schnittzonen und die Ausrichtung in Bezug auf die Schweißnaht und die Walzrichtung angegeben sind.

3.5.6. Im Rahmen der Forschungszertifizierung von Technologien zur Herstellung von Schweißverbindungen von Produkten aus Materialien neuer Qualitäten sollte das Zertifizierungsprüfungsprogramm unter Berücksichtigung der Anforderungen der einschlägigen Regulierungsdokumente erstellt werden, die in der vorgeschriebenen Weise genehmigt oder vereinbart wurden.

3.6. Die Ergebnisse der Forschungszertifizierung der Technologie zur Durchführung von Schweißverbindungen oder Oberflächen gemäß Programm müssen in Form eines Zertifizierungsberichts formalisiert werden.

In diesem Fall muss die Übereinstimmung der Ergebnisse der zerstörungsfreien Prüfung von Schweißverbindungen (Schweißnaht), die für Zertifizierungsprüfungen durchgeführt wurden, mit den Anforderungen der einschlägigen Zulassungsdokumente, Zulassungsdokumente und technischen Unterlagen bestätigt werden. Eine Bewertung der technologischen Eigenschaften neuer Basis- und Schweißzusätze sollte erfolgen.

3.7. Der Anhang des Berichts sollte Informationen über die Zertifizierung von Schweißern, Schweißspezialisten und Qualitätskontrollspezialisten enthalten, die an der Forschungszertifizierung teilgenommen haben. eine kurze Beschreibung des akkreditierten Labors (Zentrums), in dem die Arbeiten im Zusammenhang mit der Bescheinigung der Technologie durchgeführt wurden, Adressen, Telefonnummern und Namen der Manager, die für die Durchführung der Forschungsbescheinigung verantwortlich sind.

... PRODUKTIONSZERTIFIZIERUNG DER SCHWEISS- UND OBERFLÄCHENTECHNOLOGIE

4.1. Die Reihenfolge der Leistung der Produktionszertifizierung

4.1.1. Auf der Grundlage des Antrags der antragstellenden Organisation (das empfohlene Formular finden Sie im Anhang) erstellt das Zertifizierungszentrum zusammen mit der antragstellenden Organisation ein Produktionszertifizierungsprogramm.

4.1.2. Das Zertifizierungszentrum richtet eine Zertifizierungskommission ein, die in Absprache mit der antragstellenden Organisation die Mitarbeiter dieser Organisation (den Schweißleiter, einen Vertreter des technischen Kontrolldienstes sowie andere Spezialisten) umfasst.

Die Richtung der Produktionstätigkeiten der in der Kommission enthaltenen Spezialisten für die Schweißproduktion muss dem angegebenen Zertifizierungsbereich entsprechen.

4.1.3. Die Zusammensetzung der Kommission, das Programm der Produktionszertifizierung und der Zeitpunkt der Zertifizierung müssen durch Aufträge für die AD und die antragstellende Organisation genehmigt werden. In der Bestellung der antragstellenden Organisation muss die Person angegeben sein, die für die technischen Probleme der Produktionszertifizierung verantwortlich ist. Die Produktionszertifizierung der Schweißtechnologie (Oberflächenbehandlung) wird für jede Gruppe derselben Art von Produktionsschweißverbindungen (Oberflächenbehandlung) durchgeführt, die in einer bestimmten Organisation durchgeführt werden.

4.1.4. Das Zertifizierungszentrum muss zusammen mit der antragstellenden Organisation ein Zertifizierungsprogramm erstellen, bevor eine Produktionszertifizierung der Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung) durchgeführt wird.

Das "Programm zur Produktionszertifizierung der Schweißtechnik" muss von Mitgliedern der Zertifizierungskommission unterzeichnet und vom Leiter des AC genehmigt werden.

4.1.5. Bei der Entwicklung des "Programms zur Produktionszertifizierung der Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung)" müssen die Anforderungen an die Produktionszertifizierung berücksichtigt werden, die in den in der vorgeschriebenen Weise genehmigten oder vereinbarten Regulierungsdokumenten festgelegt sind. Das Programm muss Folgendes anzeigen:

name und Umfang der zertifizierten Technologie;

technologische Hauptmerkmale von Schweißverbindungen, die während der Qualifizierungsprüfungen durchgeführt wurden;

methoden zur zerstörungsfreien Prüfung von Schweißverbindungen (Oberflächenbehandlung);

arten und Volumen von Zertifizierungsprüfungen von Schweißverbindungen und Schweißgut (abgeschiedenes Metall) durch zerstörende Prüfverfahren;

kontroll- und Testmethoden;

anforderungen an die quantitativen Eigenschaften von Qualitätsindikatoren für Schweißverbindungen;

andere Daten, die für die zu zertifizierende Technologie spezifisch sind;

anforderungen an die Ergebnisse zerstörungsfreier und zerstörender Prüfungen.

4.1.6. Das Programm zur außerordentlichen Zertifizierung der Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung) muss zusätzlich mit einer spezialisierten Organisation vereinbart werden, die in der aktuellen behördlichen Dokumentation oder im CASv-Register angegeben ist.

4.1.7. Die Produktionszertifizierung wird vom Zertifizierungszentrum zusammen mit der antragstellenden Organisation durchgeführt, indem Schweißverbindungen unter Produktionsbedingungen getestet und anschließend mit zerstörungsfreien und zerstörungsfreien Methoden getestet werden.

Während der regelmäßigen Zertifizierung der Schweißtechnik (Oberflächenbeschichtungstechnologie) können durch Entscheidung der Kommission die Ergebnisse der zerstörenden Prüfung von Produktionsschweißverbindungen, die in den letzten 6 Monaten vor der regelmäßigen Zertifizierung hergestellt wurden, verwendet werden.

4.1.8. Das Schweißen von Kontrollschweißverbindungen muss von Schweißern der antragstellenden Organisation durchgeführt werden, die gemäß den "Regeln für die Zertifizierung von Schweißern und Schweißspezialisten" (PB 03-273-99) * und den Prozessvorschriften für die Zertifizierung von Schweißern und Schweißspezialisten (RD 03-495-02) zertifiziert sind ) **.

* Genehmigt durch die Resolution des Gosgortekhnadzor von Russland vom 30.10.98 Nr. 63, registriert vom Justizministerium Russlands am 04.03.99, Nr. 1721.

** Genehmigt durch den Beschluss des Gosgortekhnadzor von Russland vom 25. Juni 2002 Nr. 36, der am 17. Juli 2002 vom russischen Justizministerium Nr. 3587 registriert wurde.

Das Schweißen von Kontrollschweißverbindungen erfolgt in Anwesenheit eines Vertreters des Zertifizierungszentrums und eines Vertreters der antragstellenden Organisation, die Mitglieder der Zertifizierungskommission sind, die die Ausführung von Vorgängen zur Vorbereitung, Montage, Erwärmung, Schweißung und Wärmebehandlung sowie die Vorbereitung von Schweißverbindungen zur anschließenden Kontrolle kontrollieren.

4.1.9. Jede Schweißtechnologie (Oberflächenbehandlung), die von dieser Organisation bei der Herstellung, Installation und Reparatur technischer Geräte gefährlicher Produktionsanlagen verwendet wird (oder angewendet werden kann), unterliegt der Primärzertifizierung.

Vor der Erstzertifizierung muss die Organisation über eine ordnungsgemäß genehmigte technische Dokumentation für die Technologie von Schweißverbindungen (Oberflächenbehandlung), eine bestandene Forschungszertifizierung, zertifizierte Schweißgeräte sowie nach PB 03-273-99 und PB 03-495-02 zertifiziertes Personal verfügen Schweißproduktion, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen entsprechen.

4.1.10. Basierend auf den Ergebnissen der Produktionszertifizierung zieht das Zertifizierungszentrum eine Schlussfolgerung zur Bereitschaft der antragstellenden Organisation, diese Technologie einzusetzen. Der Abschluss wird vom Vorsitzenden und den Mitgliedern der Bescheinigungskommission unter Angabe der Namen und Positionen unterzeichnet. Die Schlussfolgerung muss mit dem Leiter der antragstellenden Organisation vereinbart und vom Leiter des Zertifizierungszentrums, das die Produktionszertifizierung durchgeführt hat, genehmigt werden.

Abschließend wird der Vertriebsbereich der Produktionszertifizierung angegeben, einschließlich einer Liste der Hauptparameter, die die Gleichmäßigkeit von Schweißverbindungen charakterisieren.

... REGISTRIERUNG DER DOKUMENTATION ÜBER DIE ZERTIFIZIERUNG DER SCHWEISS- UND OBERFLÄCHENTECHNOLOGIE

5.1. Mit positiven Ergebnissen der Forschungszertifizierung wird die neue (bisher nicht zertifizierte) Schweißtechnologie als zertifiziert anerkannt und NAKS zieht eine begründete Schlussfolgerung, dass die Verwendung der spezifizierten Schweißtechnologie (Oberflächenbehandlung) bei der Herstellung, Installation, Reparatur und Rekonstruktion von technischen Geräten, Ausrüstungen und Strukturen in gefährlichen Produktionsanlagen möglich ist Eine Genehmigung wurde in der durch allgemeine und spezielle technische Vorschriften vorgeschriebenen Weise erteilt.

5.1.1. Zusammenfassend wird darauf hingewiesen, dass auf der Grundlage der erzielten positiven Ergebnisse der Kontrolle und Prüfung die zertifizierte Technologie für die Herstellung von Schweißverbindungen (Oberflächenbehandlung) in den entsprechenden gefährlichen Produktionsanlagen zugelassen werden kann und grundlegende Daten und Anforderungen liefert, die die angegebene Technologie charakterisieren, einschließlich:

name und Umfang der zertifizierten Technologie;

marke (Qualitäten) von Werkstoffen für geschweißte (geschweißte) Teile (unter Angabe von Normen oder technischen Bedingungen);

schweißverfahren (Oberflächenbehandlung);

zulässiger Dickenbereich von Schweißteilen;

marke (Markenkombination) von Schweißzusätzen unter Angabe von Normen oder technischen Spezifikationen;

zulässige Schweißpositionen (Oberflächenbehandlung);

die Notwendigkeit und Art der vorläufigen und gleichzeitigen Erwärmung;

notwendigkeit, Art und Art der Wärmebehandlung von Schweißverbindungen und Oberflächen;

indikatoren und quantitative Eigenschaften von Schweißverbindungen, Schweißgut und Schweißgut, die gemäß der zertifizierten Technologie hergestellt wurden (aus der vom Prüfprogramm angegebenen Anzahl).

5.1.2. Die Liste der Indikatoren und quantitativen Merkmale des Schweißgutes (Schweißgut), die in der Schlussfolgerung angegeben werden sollte, wird durch die Anforderungen der Regulierungsdokumente bestimmt und sollte in der Methodik für die Durchführung der Forschungszertifizierung formuliert werden.

5.2. Das Zertifizierungszentrum übermittelt die Ergebnisse der Produktionszertifizierung an NAKS zur Prüfung und Durchführung des Bereitschaftszertifikats der antragstellenden Organisation für die Verwendung zertifizierter Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung) bei der Herstellung, Installation und Reparatur oder Rekonstruktion in gefährlichen Produktionsanlagen. Das Zertifikat gibt den Umfang der Produktionszertifizierung an, der eine Liste grundlegender Parameter enthält, die die Gleichmäßigkeit von Schweißverbindungen charakterisieren.

Vii. ANFORDERUNGEN AN ZENTREN, DIE DIE ZERTIFIZIERUNG DER SCHWEISS- UND SCHWEISSTECHNOLOGIE DURCHFÜHREN

7.1. Zertifizierungszentren (AC), die Arbeiten zur Zertifizierung der Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung) durchführen, können in der vorgeschriebenen Weise in das CASv-Register aufgenommen werden, Organisationen jeder organisatorischen und rechtlichen Form und Eigentumsform (Forschungsorganisationen, Versuchs- und Industrieorganisationen), unabhängig von den antragstellenden Organisationen , Institute sowie bestehende Zertifizierungszentren des CASv-Systems) in Gegenwart eines "Certificate of Compliance".

7.2. Das Zertifizierungszentrum, das die Zertifizierung (Forschung, Produktion) der Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung) in gefährlichen Produktionsanlagen durchführt, muss über die erforderlichen Produktions- und Forschungsgrundlagen, Geräte und Mittel zur Qualitätskontrolle von Schweißverbindungen (Oberflächenbehandlung) sowie über auf die vorgeschriebene Weise zertifizierte Spezialisten verfügen.

Der Leiter eines solchen Zentrums muss ein zertifizierter IV-Schweißspezialist mit mindestens 5 Jahren Erfahrung im Schweißen sein.

7.3. Um das "Konformitätszertifikat" zu erhalten, legt der AC der Geschäftsleitung von NAKS die folgenden Dokumente vor:

gründungsdokumente;

"Regulations on AC" mit Anhängen.

7.4. Die Verordnung über die AC sollte enthalten:

informationen über die Verfügbarkeit von Räumlichkeiten und Flächen;

informationen über die Verfügbarkeit von Schweiß-, Steuerungs-, Prüfgeräten, Instrumenten und Werkzeugen sowie deren technische Eigenschaften;

informationen über die Organisationsstruktur des Zentrums;

informationen zu den im Zentrum verfügbaren normativen Dokumenten;

informationen über das Personal des Zentrums;

das Verfahren zur Pflege des Archivs.

7.5. Die AC-Expertise wird von NAKS auf der Grundlage des Antrags durchgeführt. Bei positiven Prüfungsergebnissen stellt NAKS ein "Certificate of Compliance" aus, das den Tätigkeitsbereich des AC bestimmt, und trägt den AC in das Register von CASw NAKS ein. Der Umfang der AC-Aktivität wird bestimmt durch:

eine Liste von Gruppen technischer Geräte, die in gefährlichen Produktionsanlagen verwendet werden;

arten von Schweißen und Oberflächen, für die Zertifizierung von Technologien, für die das Zertifizierungszentrum kompetente Spezialisten hat.

7.6. Die Zertifizierungskommission des AC sollte aus mindestens drei Mitgliedern der Kommission bestehen - Spezialisten für die Schweißproduktion des Zertifizierungszentrums (es ist zulässig, Spezialisten der antragstellenden Organisation in die Zertifizierungskommission einzubeziehen, ihre Anzahl sollte jedoch die Anzahl der Kommissionsmitglieder des unabhängigen Zertifizierungszentrums nicht überschreiten). Alle Mitglieder der Zertifizierungskommission müssen Spezialisten für die Schweißproduktion der Stufen III und IV sein, die gemäß den "Regeln für die Zertifizierung von Schweißern und Schweißspezialisten" (PB 03-273-99 und RD 03-495-02) zertifiziert sind.

Der Vorsitzende der Kommission muss ein Vertreter des Zertifizierungszentrums sein, das für die IV-Stufe der Berufsausbildung zertifiziert ist.

7.7. Für die Prüfung von Schweißverbindungen (Oberflächenbehandlung), die während der Zertifizierung der Schweißtechnik durchgeführt wird, kann die Zertifizierungsorganisation andere Organisationen einbeziehen, die von den Aufsichtsbehörden die Erlaubnis erhalten, Arbeiten zur Qualitätskontrolle von Schweißverbindungen (Oberflächenbehandlung) durchzuführen.

Anhang 1

BEDINGUNGEN UND DEFINITIONEN, DIE IN DIESEM DOKUMENT AKZEPTIERT SIND

1. Genehmigung der Schweißtechnikforschung(auftauchen) - erstmalige Zertifizierung der Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung).

2. Zertifizierte Technologie -forschungszertifizierte Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung).

3. Herstellungszertifizierung der Schweißtechnik(auftauchen) - ein Verfahren, das bestätigt, dass die antragstellende Organisation über die technischen, organisatorischen und qualifizierenden Fähigkeiten verfügt, um Schweißarbeiten (Oberflächenbehandlungen) gemäß den von ihr verwendeten zertifizierten Technologien durchzuführen, und dass die Qualität der während der Zertifizierung durchgeführten Kontrollschweißverbindungen (Oberflächenbehandlungen) die in der Konstruktions- und behördlichen Dokumentation angegebenen Anforderungen erfüllt auf geschweißten Strukturen.

4. Umfang der Zertifizierung von Schweißtechnologien(auftauchen) beinhaltet:

technische Geräte;

grund- und Schweißmaterialien (Füllstoffe);

arten (Methoden) des Schweißens (Oberflächenbehandlung);

arten von geschweißten Strukturen;

standardgrößen von Schweißkonstruktionen;

arten von Nähten;

arten und Arten von Schweißverbindungen;

schweißpositionen;

den Automatisierungsgrad der Ausrüstung zum Schweißen von Kunststoffrohren;

zusätzliche Bedingungen für die Durchführung des Schweißens (der Bereich zulässiger Änderungen der technologischen Parameter der Schweiß-, Heiz-, Wärmebehandlungsarten usw.).

5. Schweißverbindungen des gleichen Typs(auftauchen) - eine Gruppe von Produktionsschweißverbindungen, die nach demselben Schweißverfahren an Produkten aus Metall derselben Gruppe (eine Kombination von Gruppen) mit gemeinsamen technologischen Merkmalen durchgeführt werden. Bei der Bestimmung der Gleichmäßigkeit von Schweißverbindungen (Oberflächenbeschichtung) sollte man sich an den vom russischen Gosgortekhnadzor genehmigten normativen Dokumenten orientieren und in deren Abwesenheit - PB-03-495-02.

6. Schweißverbindungen kontrollieren(auftauchen) - schweißverbindungen (Oberflächenbehandlung), die während der Zertifizierung der Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung) unter Produktionsbedingungen durchgeführt werden, die in Bezug auf Produktionsschweißverbindungen (Oberflächenbehandlung) vom gleichen Typ sind und zur zerstörenden und zerstörungsfreien Qualitätskontrolle bestimmt sind.

Anlage 2

Zum Zertifizierungszentrum ___________________

ANFRAGE
FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DER PRODUKTION
ZERTIFIZIERUNGEN DER SCHWEISSTECHNOLOGIE (OVERLAYING)

Name der Firma ______________________________________________

unter Angabe der Postanschrift ______________________________________________

telefon, Fax ______________________________________________

Antrag Nr. ______ Datum ________________

1. Allgemeine Information

1.1. Ort ______________________________________________________

1.2. Position, vollständiger Name und das Telefon eines autorisierten Spezialisten _________________

1.3. Der Name (Code) der zu zertifizierenden Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung) ___

__________________________________________________________________________

1.4. Art der Zertifizierung (primär, außergewöhnlich, regelmäßig) ___________________

__________________________________________________________________________

1.5. Nutzungsdauer der zertifizierten Schweißtechnik in der Organisation __________________________________________________________________________

1.6. Verfügbarkeit der Ergebnisse der Inspektion von Produktionsschweißverbindungen nach Methoden der letzten 6 Monate .___________________________________________________________

__________________________________________________________________________

(muss während der außerordentlichen und regelmäßigen Zertifizierung ausgefüllt werden)

1.7. Verfügbarkeit zertifizierter Schweiß- und Wärmeausrüstungen _____________

1.8. Verfügbarkeit zertifizierter Schweißer und Schweißspezialisten ____

__________________________________________________________________________

(ID-Nummern und deren Gültigkeitsdauer)

1.9. Verfügbarkeit zertifizierter Labors und Spezialisten für die Qualitätskontrolle von Schweißverbindungen _______________________________________________________

(Anzahl der Zertifikate, Zertifikate und deren Gültigkeitsdauer

__________________________________________________________________________

nach Kontrollarten: VIK, RGK / UZK, mech. Tests usw.)

2. Zertifizierungsanforderungen

2.1. Der Name des hergestellten Geräts und seine Betriebsbedingungen __________________________________________________________________________

(Kessel, Behälter, Rohrleitungen, Metallstrukturen von PHE usw.; Betriebstemperatur;

__________________________________________________________________________

druck, ätzende Umgebung)

2.2. Name der Objekte, bei denen die Schweißtechnik angewendet wird ___________

__________________________________________________________________________

2.3. ND (PTD) Code zum Schweißen ________________________________________________

2.4. Schweißmethode (Oberflächenbehandlung) ________________________________________________

2.5. Gruppe und Qualität des geschweißten Materials ____________________________________

2.6. Art der zu schweißenden Teile und Art der Verbindungen _______________________________ _

__________________________________________________________________________

(Rohr, Platte, Oberfläche, os, ds, bp, cn)

2.7. Schweißnahttyp _____________________________________________________ _

2.8. Dickenbereich der Teile _______________________________________ _ _______

2.9. Durchmesserbereich der Teile _____________________________________________

2.10. Schweißposition __________________________________________________

2.11. Schweißzusätze ___________________________________________

3. Anforderungen an die Beurteilung der Qualität von Kontrollschweißverbindungen und Oberflächen

3.1. Normatives Dokument zur Kontrolle (entsprechend der Kategorie oder Gruppe von Objekten) _________________________________________________________________

Leiter der Organisation ____________________ ______________________________

(Unterschrift) (vollständiger Name)

In 2 Kopien erstellt (eine Kopie wird an das Zentrum gesendet, die zweite in der Organisation, die den Antrag an das Zertifizierungszentrum gesendet hat).

Die Antragsnummer wird vom Zertifizierungszentrum angegeben.

Anhang 3

PRODUKTIONSKARTE ZERTIFIZIERUNG DER SCHWEISSTECHNOLOGIE (OVERLAYING)

Verfahren zur Qualifizierung der Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung)

Seite 1 von 3

Standards: GTB; RD; SP

Schweißprozess

Erster Prozess

Zweiter Prozess (falls zutreffend)

Verbindungstyp

Grundmetallgruppe

Metalldicke (mm)

Außenrohrdurchmesser (mm)

Füllermetal

Gas / Flussmittel

Schweißstrom (Typ; Polarität)

Schweißposition

Heizmodus

Wärmenachbehandlung

Weitere Informationen

Vorbereitung, Schweißen und Prüfung von Kontrollschweißverbindungen wurden gemäß den Anforderungen der oben angegebenen normativen Dokumente durchgeführt

Zulassungskennzeichen für das Schweißen (Oberflächenbehandlung)

Seite 2 von 4

Zertifizierungszentrum

Registrierungsnummer in der CASv-Registrierung

Bewerberorganisation

Schweißdatum

Schweißplatz

Zubereitungs- und Reinigungsmethode

Nachname des Schweißers

Grundmetallzertifikat

Schweißprozess

Grundmetalldicke (mm):

Verbindungstyp

Außenrohrdurchmesser (mm):

Skizze zur Kantenvorbereitung

Schweißposition

Verbindungsdesign

Nahtabschnitt

Schweißprozessparameter

Schweißmethode

Passage

Füllmaterialgröße

Strom, A.

Drahtvorschubgeschwindigkeit, m / min

Spannung, V.

Strom (Typ, Polarität)

Schweißgeschwindigkeit m / h

Wärmeeintrag

Füllmaterial

Typ, Marke, Bezeichnung

Spezielle Bedingungen

Weitere Informationen

Gas / Flussmittel

Gasverbrauch - zum Schutz

Zum Blasen

Nicht verbrauchbare Elektrode (Typ; Größe)

Details zur Bildung der Nahtwurzel

Heiztemperatur

Verbindungstemperatur zwischen den Durchgängen

Wärmenachbehandlung

Zeit, Temperatur, Methode

Heiz- und Kühlrate

Kontrollschweißnähte wurden in Gegenwart von geschweißt

Nachnamen und Unterschriften der Mitglieder der Kommission

Nachname des Vorsitzenden der Kommission

Registrierungsnummer in der CASv-Registrierung

Registrierungsnummer c. die CASB-Registrierung

VIC:

Befriedigend (unbefriedigend)

Röntgen

Magnetisch / kapillar

Ultraschallprüfung

Bigsamkeitstest

Nummer eingeben)

Biegewinkel

Verlängerung*

Bedarf

Makro- (Mikro-) Forschung *:

Schlagfestigkeit *

Eine Art

Die Größe

Erforderlicher Wert

Schnitt, Lage, Richtung

Temperatur, ° С

Die Quantität

Der Durchschnitt

Hinweis

Metall nähen

Andere Tests

Hinweis

Die Tests wurden gemäß den Anforderungen durchgeführt:

Abschluss des Labors Nr.

Testergebnisse

Befriedigend (unbefriedigend)

Tests in Gegenwart von

Nachnamen der Kommissionsmitglieder

Unterschriften der Kommissionsmitglieder

* Wenn du möchtest.

GOSGORTEKHNADZORROSSII

Genehmigt
per Dekret
Gosgortekhnadzor Von Russland
vom 19.06.03 Nr. 103
Eingetragen
im russischen Justizministerium
20.06.03, reg. Nr. 4811

AUFTRAG
ANWENDUNGEN VON SCHWEISSTECHNOLOGIEN
WÄHREND DER HERSTELLUNG, INSTALLATION, REPARATUR
UND WIEDERAUFBAU VON TECHNISCHEN
GERÄTE FÜR GEFÄHRLICH
PRODUKTIONSSTÄTTEN

Moskau

PIO MBT

2003

Das Verfahren für die Anwendung von Schweißtechnologien bei der Herstellung, Installation, Reparatur und Rekonstruktion technischer Geräte für gefährliche Produktionsanlagen (RD 03-615-03) ist gemäß dem im "Rossiyskaya Gazeta" vom 21.06.03 Nr. 120/1 (3234/1) veröffentlichten offiziellen Text gedruckt.

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Dieses Dokument legt das Verfahren für die Anwendung von Schweißtechnologien (Oberflächenbehandlungstechnologien) fest, die zur Verwendung und / oder Verwendung bei der Herstellung, Installation, Reparatur und Rekonstruktion technischer Geräte für gefährliche Produktionsanlagen bestimmt sind, sowie die Anforderungen und Bedingungen für die Prüfung, Zertifizierung (im Folgenden als Zertifizierung bezeichnet) und Registrierung ihrer Ergebnisse.

1.2. Dieses Dokument wurde in Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz vom 21. Juli 1997 Nr. 116-FZ "Über den Arbeitsschutz gefährlicher Produktionsanlagen" (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 1997, Nr. 30, Art. 3688), der von der Regierung der Russischen Föderation genehmigten Verordnung über den föderalen Bergbau und die industrielle Überwachung Russlands, entwickelt Föderation vom 03.12.2001 Nr. 841 (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2001, Nr. 50, Art. 4742).

1.3. Die im Text verwendeten Begriffe und Definitionen sind im Anhang aufgeführt.

1.4. Die Technologien zur Durchführung von Schweiß- und Oberflächenbehandlungen, die bei der Herstellung, Installation, Reparatur und Rekonstruktion von technischen Geräten, Ausrüstungen und Strukturen gefährlicher Produktionsanlagen verwendet werden, unterliegen der Zertifizierung.

1.5. Der Einsatz nicht zertifizierter Technologien bei der Herstellung, Installation, Reparatur und Rekonstruktion technischer Geräte, Ausrüstungen und Strukturen gefährlicher Produktionsanlagen ist nicht zulässig.

1.6. Die Zertifizierung von Schweiß- und Oberflächentechnologien ist in Forschung und Produktion unterteilt.

1.7. Die Forschungszertifizierung wird in Vorbereitung auf den Einsatz neuer (bisher nicht zertifizierter) Schweißtechnologien durchgeführt, um zu bestätigen, dass diese die quantitativen Eigenschaften von Schweißverbindungen, Schweißgut und abgeschiedenem Metall aufweisen, die in der Konstruktionsdokumentation für Schweißkonstruktionen angegeben sind, sowie die Anforderungen spezieller technischer Vorschriften für gefährliche Produktionsanlagen vor ihrem Inkrafttreten - mit dem russischen Gosgortekhnadzor genehmigte oder vereinbarte behördliche Unterlagen sowie Bestimmung der quantitativen Eigenschaften von Schweißverbindungen, die für Konstruktionsberechnungen erforderlich sind, und Gewährleistung des sicheren Betriebs technischer Geräte, Ausrüstungen und Strukturen in gefährlichen Produktionsanlagen.

1.8. Schweiß- und Oberflächentechnologien, die in der aktuellen normativen Dokumentation des russischen Gosgortekhnadzor geregelt sind, gelten als zertifizierte Technologien. Für solche Technologien ist keine Forschungsqualifikation erforderlich.

1.9. Die Produktionszertifizierung von Schweiß- und Oberflächentechnologien wird durchgeführt, um zu bestätigen, dass eine Organisation, die sich mit der Herstellung, Installation, Reparatur oder Rekonstruktion von technischen Geräten, Ausrüstungen und Strukturen befasst, die in gefährlichen Produktionsanlagen verwendet werden, über die technischen, organisatorischen Fähigkeiten und das qualifizierte Personal für die Herstellung von Schweißtechniken (Oberflächen) gemäß zertifizierten Technologien verfügt sowie Überprüfungen, ob Schweißverbindungen (Oberflächen), die in einer bestimmten Produktion unter Verwendung einer zertifizierten Technologie hergestellt wurden, die Einhaltung der Anforderungen für gefährliche Produktionsanlagen allgemeiner und spezieller technischer Vorschriften sicherstellen und vor deren Inkrafttreten - von Gosgortechnadzor aus Russland genehmigte oder genehmigte Regulierungsdokumente (teilweise) Anforderungen an das Schweißen und die Qualitätskontrolle) und technologische Dokumentation.

1.10. Die Produktionszertifizierung ist in primäre, regelmäßige und außergewöhnliche unterteilt.

Um eine Produktionszertifizierung der Schweißtechnologie (Oberflächenbehandlung) durchzuführen, muss die antragstellende Organisation die entsprechenden Unterlagen vorlegen, die Anweisungen zu den verwendeten Schweiß- und Hilfsmitteln, den Schweißmethoden (Oberflächenbehandlungsmethoden), den verwendeten Haupt- und Schweißmaterialien, der Konstruktion und den Abmessungen der zu schweißenden Teile und Schweißnähte, den Betriebsarten und der Technologie enthalten Schweißverfahren, Anforderungen zur Beurteilung der Qualität von Schweißverbindungen.

1.11. Die primäre Produktionszertifizierung für Schweißtechnik und Oberflächenbehandlung erfolgt in Fällen, in denen eine Organisation, die mit der Herstellung, Installation, Reparatur oder Rekonstruktion technischer Geräte, Ausrüstungen und Einrichtungen gefährlicher Produktionsanlagen befasst ist, die zertifizierte Technologie zum ersten Mal in ihrer Organisation verwendet oder in Fällen, in denen eine Technologie die Produktionszertifizierung bestanden hat Es wurden Änderungen vorgenommen, die über den im "Zertifikat der NAKS über die Bereitschaft der antragstellenden Organisation zur Verwendung zertifizierter Technologie" oder nicht aufsichtsrechtlichen Dokumenten angegebenen Vertriebsumfang hinausgehen. Die primäre Produktionszertifizierung der Schweiß- und Oberflächentechnologie wird auch in Ermangelung einer formalisierten Genehmigung der staatlichen technischen Aufsichtsbehörden Russlands für die von der Organisation verwendete Schweiß- und Oberflächentechnologie durchgeführt.

1.12. Die Produktionstechnologien für Schweißen und Oberflächenbehandlung, die in der aktuellen behördlichen Dokumentation vorgesehen sind und in der antragstellenden Organisation verwendet werden, die mit der Herstellung, Installation, Reparatur oder Rekonstruktion von technischen Geräten, Ausrüstungen und Strukturen gefährlicher Produktionsanlagen dieses Dokuments befasst ist, gelten als die primäre Produktionszertifizierung bestanden und müssen spätestens vier Jahre nach Einführung regelmäßig zertifiziert werden in Kraft dieses Dokuments.

1.13. Eine regelmäßige Produktionszertifizierung der Schweißtechnik und der Oberflächenbehandlung wird alle vier Jahre durchgeführt, wenn die antragstellende Organisation, die mit der Herstellung, Installation, Reparatur oder Rekonstruktion technischer Geräte, Ausrüstungen und Strukturen gefährlicher Produktionsanlagen befasst ist, die Technologie, die die anfängliche Produktionszertifizierung in ihrer Organisation bestanden hat, sowie nach einer Unterbrechung der Anwendung ständig anwendet diese Technologie seit über einem Jahr.

1.14. Eine außerordentliche Produktionszertifizierung für Schweißtechnik und Überzüge wird auf Ersuchen der Gebietskörperschaften des russischen Gosgortekhnadzor durchgeführt, wenn die antragstellende Organisation, die mit der Herstellung, Installation, Reparatur oder Rekonstruktion technischer Geräte, Ausrüstungen und Strukturen gefährlicher Produktionsanlagen befasst ist, Produkte herstellt, die die Anforderungen der behördlichen Dokumente zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes nicht erfüllen.

Eine außerordentliche Produktionszertifizierung der Schweiß- und Oberflächentechnologie kann auch auf der Grundlage der Vorlage des Dienstleiters (Abteilung, Labor usw.) der technischen Kontrolle der Organisation durchgeführt werden, die mit der Herstellung, Installation, Reparatur oder Rekonstruktion technischer Geräte, Ausrüstungen und Strukturen gefährlicher Produktionsanlagen oder des Kunden aufgrund der Qualitätsverschlechterung befasst ist Schweißverbindungen (Oberflächenbehandlung).

1.15. Verantwortlich für die Umsetzung dieses Dokuments im Hinblick auf die Anwendung und Einhaltung zertifizierter Technologien sind die Leiter und Spezialisten von Organisationen, die Arbeiten an der Herstellung, Installation, Reparatur, Rekonstruktion und dem Betrieb technischer Geräte, Ausrüstungen und Strukturen in gefährlichen Produktionsanlagen durchführen, sowie die Durchführung von Arbeiten zur Zertifizierung von Technologien - die Leiter und Spezialisten von Organisationen Durchführung der entsprechenden Arbeiten.

II. ORGANISATION DER ZERTIFIZIERUNG VON SCHWEISSTECHNOLOGIEN IN GEFÄHRLICHEN PRODUKTIONSMÖGLICHKEITEN

2.1. Das System zur Zertifizierung von Schweißtechnologien (SASv) enthält eine Reihe von Anforderungen, die die Regeln und Verfahren für die Zertifizierung von Schweißtechnologien (Oberflächen) festlegen, die für die Herstellung und / oder Verwendung bei der Herstellung, Installation, Reparatur und Rekonstruktion gefährlicher Produktionsanlagen bestimmt sind, sowie Anforderungen für Organisationen, die am Zertifizierungsprozess teilnehmen.

Die Struktur von CASv umfasst:

Gosgortekhnadzor von Russland.

Nationales Attestierungskomitee für Schweißproduktion (NAKS).

Zertifizierungszentren.

Spezialisierte Organisationen.

2.2. Gosgortekhnadzor von Russland:

2.2.1. Bestimmt die Liste der spezialisierten Organisationen nach Gruppen gefährlicher Produktionsanlagen.

2.2.2. Vereinbaren Sie die Notwendigkeit und den Umfang der Forschungszertifizierung.

2.2.3. Trifft begründete Entscheidungen über die vollständige oder teilweise Unterbrechung von Produktionsprozessen unter Verwendung neuer, bisher nicht zertifizierter Schweiß- und Oberflächentechnologien bei der Herstellung, Installation, Reparatur oder Rekonstruktion technischer Geräte, Ausrüstungen und Strukturen gefährlicher Produktionsanlagen.

2.2.4. Auf der Grundlage des NAKS-Zertifikats über die Bereitschaft der antragstellenden Organisation zur Verwendung der zertifizierten Schweißtechnologie koordiniert es die Anwendung der zertifizierten Schweißtechnologie bei der Herstellung, Installation und Reparatur gefährlicher Produktionsanlagen, sofern die geltenden Rechtsvorschriften kein anderes Verfahren für die Erteilung von Genehmigungen vorsehen.

2.2.5. Stimmen Sie der Liste der Zertifizierungszentren zu, die für die Teilnahme an der Zertifizierung von Schweißtechnologien (Oberflächenbehandlungen) akkreditiert sind.

2.3. Nationales Attestierungskomitee für Schweißproduktion (NAKS):

2.3.1. Führt eine Prüfung der Zertifizierungszentren durch und stellt nach Vereinbarung mit dem russischen Gosgortekhnadzor eine Akkreditierungsbescheinigung für die Zentren aus, in der der Tätigkeitsbereich für die Zertifizierung der Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung) festgelegt wird.

2.3.2. Bereitet Materialien für den Einschluss von Organen vorauf die Liste der spezialisierten Organisationen und führt ihre Akkreditierung als Zertifizierungszentren von CASv für die Durchführung von Forschungszertifizierungen für Schweißen (Oberflächenbehandlung) durch.

2.3.3. Registriert die Ergebnisse der Forschungsbescheinigung und bereitet Materialien für Gosgortekhnadzor in Russland vor, um eine Genehmigung für die Verwendung der angegebenen Schweißtechnologie bei der Herstellung, Installation und Reparatur oder Rekonstruktion der relevanten gefährlichen Produktionsanlagen zu erhalten.

2.3.4. Führt erforderlichenfalls eine Prüfung der Ergebnisse der Produktionszertifizierung durch und stellt ein Bereitschaftszertifikat der antragstellenden Organisation aus, um die zertifizierte Schweißtechnologie bei der Herstellung, Installation und Reparatur oder beim Wiederaufbau gefährlicher Produktionsanlagen einzusetzen.

2.3.5. Führt das interne CAS-Register in spezialisierten Organisationen und Zertifizierungszentren, die als Zentren für die Zertifizierung von Schweißtechnologien (Oberflächenbehandlung) akkreditiert sind.

2.3.6. Führt das interne Register der CASv-zertifizierten Technologien.

2.3.7. Führt ein internes CAS-Register von Organisationen, die zertifizierte Technologien verwenden.

2.3.8. Führt Schulungen für NAKS-Experten durch.

2.3.9. Führt das CAC-Register der NAKS-Experten.

2.3.10. Bietet methodische Anleitungen für die Durchführung von Technologiezertifizierungen.

2.3.11. Organisiert Inspektionen der AC-Aktivitäten.

2.4. Zertifizierungszentren:

2.4.1. Organisation von Aktivitäten zur Zertifizierung von Schweißtechnologien (Oberflächen) für technische Geräte, Ausrüstungen und Strukturen gefährlicher Produktionsanlagen. Technische, beratende und methodische Unterstützung bei der Vorbereitung der Produktionszertifizierung im Rahmen der Akkreditierung.

2.4.2. Basierend auf den Ergebnissen der Produktionszertifizierung der Schweißtechnik wird eine Schlussfolgerung über die Bereitschaft der antragstellenden Organisation gezogen, diese Schweißtechnologie in der antragstellenden Organisation einzusetzen.

2.4.3. Sie bilden die Zusammensetzung der Zertifizierungskommission und nehmen an der Arbeit der Zertifizierungskommission teil.

2.4.4. Entwickeln Sie zusammen mit der antragstellenden Organisation die Herstellung, Installation, Reparatur und Rekonstruktion von technischen Geräten, Ausrüstungen und Strukturen, die in gefährlichen Produktionsanlagen verwendet werden, sowie Produktionszertifizierungsprogramme.

2.4.5. Zertifizierungszentren werden in den Regionen auf der Grundlage des NAKS-Fachwissens in Absprache mit dem russischen Gosgortechnadzor in der festgelegten Reihenfolge eingerichtet.

2.5. Spezialisierte Organisationen:

2.5.1. Bereiten Sie eine Schlussfolgerung über die Notwendigkeit und den Umfang der Forschungszertifizierung vor.

2.5.2. Entwickeln Sie ein Forschungszertifizierungsprogramm.

2.5.3. Bereiten Sie den Bestätigungsbericht für die Forschungszertifizierung vor.

2.5.4. Bereitstellung methodischer und beratender Unterstützung bei der Erstellung eines Programms für die primäre und außergewöhnliche Produktionszertifizierung.

2.6. Die antragstellende Organisation, die mit der Herstellung, Installation, Reparatur oder Rekonstruktion technischer Geräte, Ausrüstungen und Strukturen gefährlicher Produktionsanlagen befasst ist:

2.6.1. Beteiligt sich gemeinsam mit dem Zertifizierungszentrum an der Vorbereitung des Programms zur industriellen Zertifizierung von Technologie.

2.6.2. Wählt Spezialisten für die Aufnahme in die Bescheinigungskommission aus.

2.6.3. Führt alle technischen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Produktionszertifizierung der Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung) durch.

III. FORSCHUNGSZERTIFIZIERUNG DER SCHWEISS- UND OBERFLÄCHENTECHNOLOGIE

3.1. Zu den Technologien, für die eine Forschungszertifizierung erforderlich ist, gehören:

technologien zum Schweißen und Aufbringen von Produkten aus Werkstoffen neuer Güteklassen, deren Genehmigung zur Herstellung technischer Geräte, Ausrüstungen und Strukturen in gefährlichen Produktionsanlagen gemäß den allgemeinen und besonderen technischen Vorschriften und vor deren Inkrafttreten gemäß den einschlägigen behördlichen Vorschriften des Gosgortechnadzor von Russland registriert werden muss;

schweiß- und Oberflächentechnologien unter Verwendung neuer Schweißmethoden oder Methoden, die nicht in der aktuellen regulatorischen Dokumentation vorgesehen sind, die mit dem russischen Gosgortekhnadzor vereinbart wurde;

schweiß- und Oberflächentechnologien unter Verwendung von Schweißmaterialien, die nicht in der aktuellen normativen Dokumentation vorgesehen sind, die mit der staatlichen technischen Aufsicht Russlands vereinbart wurde, um die entsprechenden Schweißverbindungen mit einer bestimmten Schweißmethode (Oberflächenbehandlung) durchzuführen.

3.2. Die antragstellende Organisation für die Forschungszertifizierung kann sowohl eine Organisation sein - ein Entwickler neuer Materialien und Technologien als auch eine Organisation, die sich mit der Herstellung, Installation, Reparatur oder Rekonstruktion technischer Geräte, Ausrüstungen und Strukturen gefährlicher Produktionsanlagen unter Verwendung neuer Materialien und Technologien befasst.

Wenn eine zuvor nicht zertifizierte Schweißtechnologie (Oberflächenbehandlung) von einer bestimmten Organisation angewendet werden muss, wird eine Forschungszertifizierung durchgeführt, die für diese Organisation die primäre Produktionszertifizierung ist.

3.3. Die Notwendigkeit und der Umfang der Forschungszertifizierung für die Einführung von Änderungen in zuvor zertifizierten Schweiß- oder Oberflächentechnologien (teilweise vorläufige und gleichzeitige Heiz-, Schweiß- und Wärmebehandlungsmodi) werden auf der Grundlage aktueller Regulierungsdokumente und des Abschlusses einer spezialisierten Forschungsorganisation in Übereinstimmung mit dem russischen Gosgortekhnadzor festgelegt.

3.4. Die Forschungsbescheinigung wird von spezialisierten Organisationen oder Zertifizierungszentren, die für diese Art von Aktivität akkreditiert sind, zusammen mit der antragstellenden Organisation durchgeführt.

3.5. Die Forschungszertifizierung erfolgt gemäß dem von einer spezialisierten Organisation entwickelten Zertifizierungsprüfungsprogramm. Bei der Entwicklung des Zertifizierungsprüfungsprogramms müssen die Anforderungen der Forschungszertifizierung berücksichtigt werden, die in den mit dem russischen Gosgortechnadzor vereinbarten Regulierungsdokumenten festgelegt sind. Das Programm muss Folgendes anzeigen:

hauptparameter des technologischen Prozesses zur Herstellung von Schweißverbindungen während Zertifizierungstests;

andere Daten, die für die zu zertifizierende Technologie spezifisch sind.

3.5.1. Der Anwendungsbereich der attestierten Technologie muss die zulässigen Arten von Arbeitsmedien und Temperaturbereiche für den Betrieb von Metallschweißverbindungen (Oberflächenbeschichtung) vorsehen; Art und Art der Lasten während des Betriebs.

3.5.2. Die Hauptparameter des technologischen Prozesses zur Durchführung von Schweißverbindungen (Oberflächenbehandlung) während Zertifizierungstests sollten die Materialqualität, die Form und die Abmessungen der zu schweißenden Teile, die Schweißmethode (Oberflächenbehandlung), die Marke (Kombination von Qualitäten) von Schweißmaterialien, Erwärmung, Schweißen (Oberflächenbehandlung) und Wärmebehandlungsmodi sowie andere Anforderungen umfassen auf die Leistung des Schweißens (Oberflächenbehandlung), wie in den Regulierungsdokumenten dargelegt.

3.5.3. Für die zerstörungsfreie Prüfung von Schweißverbindungen (Schweißnaht) müssen alle Methoden zur Inspektion von Produktionsschweißverbindungen (Oberfläche) gemäß den Anforderungen der einschlägigen Vorschriften der Staatlichen Technischen Aufsicht Russlands, der behördlichen und technologischen Dokumentation sowie (falls erforderlich) zusätzlicher Methoden, die die Konformität der Qualität der Schweißverbindungen (Schweißoberfläche) bestätigen, vorgesehen werden Anforderungen. In diesem Fall muss die Kontrolle mit allen Methoden (außer zum Messen) über die gesamte Länge jeder Schweißverbindung (Oberflächenbereich) durchgeführt werden. Für alle Kontrollmethoden gelten die in den einschlägigen Zulassungsdokumenten vorgesehenen Qualitätsbewertungsstandards. Für den Fall, dass geschweißte Strukturen in den deklarierten Zertifizierungsumfang aufgenommen werden, für den die Qualitätsbewertungsstandards durch verschiedene Regulierungsdokumente festgelegt werden, werden strengere Standards angewendet.

3.5.4. Die Arten und Volumina der Zertifizierungsprüfungen (einschließlich der Bestimmung der physikalischen und mechanischen Eigenschaften, Prüfungen der Langzeitfestigkeit und Duktilität, der Sprödbruchfestigkeit, der Zyklenfestigkeit und der Korrosionsbeständigkeit usw.) werden auf der Grundlage der Anforderungen der Regulierungsdokumente in Abhängigkeit vom beabsichtigten Anwendungsbereich der zertifizierten Technologie und den spezifischen Betriebsbedingungen festgelegt Schweißverbindungen und Schweißoberflächen unter Berücksichtigung des Einflusses von Faktoren, die die neue Technologie von den entsprechenden zuvor zertifizierten Technologien unterscheiden (einschließlich von Technologien, die als zertifiziert gelten).

3.5.5. Für die Kontroll- und Prüfmethoden sollte auf die einschlägigen behördlichen, technischen und methodischen Dokumente verwiesen werden, in denen die Probentypen, ihre Schnittzonen und die Ausrichtung in Bezug auf die Schweißnaht und die Walzrichtung angegeben sind.

3.5.6. Im Rahmen der Forschungszertifizierung von Technologien zur Herstellung von Schweißverbindungen aus Produkten aus Materialien neuer Güte sollte das Zertifizierungsprüfungsprogramm unter Berücksichtigung der Anforderungen der einschlägigen behördlichen Dokumente erstellt werden, die auf vorgeschriebene Weise genehmigt oder vereinbart wurden.

3.6. Die Ergebnisse der gemäß dem Programm durchgeführten Forschungszertifizierung der Technologie zur Durchführung von Schweißverbindungen oder Oberflächenbehandlungen sollten in Form eines Zertifizierungsberichts formalisiert werden.

In diesem Fall muss die Konformität der Ergebnisse der zerstörungsfreien Prüfung von Schweißverbindungen (Schweißnaht), die für Zertifizierungsprüfungen durchgeführt wurden, mit den Anforderungen der einschlägigen behördlichen Dokumente, die mit dem russischen Gosgortekhnadzor genehmigt oder vereinbart wurden, sowie der behördlichen Unterlagen und der technischen Dokumentation bestätigt werden. Es ist eine Bewertung der technologischen Eigenschaften neuer Basis- und Schweißzusätze vorzunehmen.

3.7. Der Anhang des Berichts sollte Informationen über die Zertifizierung von Schweißern, Schweißspezialisten und Qualitätskontrollspezialisten enthalten, die an der Forschungszertifizierung teilgenommen haben, eine kurze Beschreibung des akkreditierten Labors (Zentrums), in dem die Arbeiten zur Zertifizierung der Technologie durchgeführt wurden, Adressen, Telefonnummern und die Namen der verantwortlichen Manager zur Durchführung von Forschungszertifizierungen.

IV. PRODUKTIONSZERTIFIZIERUNG DER SCHWEISS- UND OBERFLÄCHENTECHNOLOGIE

4.1. Die Reihenfolge der Leistung der Produktionszertifizierung

4.1.1. Auf der Grundlage des Antrags der antragstellenden Organisation (das empfohlene Formular finden Sie im Anhang) erstellt das Zertifizierungszentrum zusammen mit der antragstellenden Organisation ein Produktionszertifizierungsprogramm.

4.1.2. Das Zertifizierungszentrum richtet eine Zertifizierungskommission ein, zu der in Absprache mit der antragstellenden Organisation Mitarbeiter dieser Organisation gehören (der Leiter des Schweißens, ein Vertreter des technischen Kontrolldienstes sowie andere Spezialisten).

Die Richtung der Produktionstätigkeiten der in die Kommission einbezogenen Schweißspezialisten muss dem angegebenen Zertifizierungsbereich entsprechen.

Ein Vertreter der Gebietskörperschaft Gosgortekhnadzor in Russland kann an der Arbeit der Zertifizierungskommission teilnehmen, die die Einhaltung der Zertifizierungsverfahren überwacht.

4.1.3. Die Zusammensetzung der Kommission, das Programm der industriellen Zertifizierung und der Zeitpunkt der Zertifizierung müssen durch Aufträge für die AD und die antragstellende Organisation genehmigt werden. In der Bestellung der antragstellenden Organisation muss die Person angegeben sein, die für die technischen Probleme der Produktionszertifizierung verantwortlich ist. Die Produktionszertifizierung der Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung) wird für jede Gruppe derselben Art von Produktionsschweißverbindungen (Oberflächenbehandlung) durchgeführt, die in dieser Organisation durchgeführt werden.

4.1.4. Das Zertifizierungszentrum muss zusammen mit der antragstellenden Organisation ein Zertifizierungsprogramm erstellen, bevor eine Produktionszertifizierung der Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung) durchgeführt wird.

Das "Programm zur industriellen Zertifizierung der Schweißtechnik" muss von Mitgliedern der Zertifizierungskommission unterzeichnet und vom Leiter des AC genehmigt werden.

4.1.5. Bei der Entwicklung des "Programms zur Produktionszertifizierung der Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung)" müssen die Anforderungen an die Produktionszertifizierung berücksichtigt werden, die in den auf die festgelegte Weise genehmigten oder vereinbarten Regulierungsdokumenten festgelegt sind. Das Programm muss Folgendes anzeigen:

name und Umfang der zertifizierten Technologie;

grundlegende technologische Eigenschaften von Schweißverbindungen, die während der Zertifizierungsprüfungen durchgeführt wurden;

methoden zur zerstörungsfreien Prüfung von Schweißverbindungen (Oberflächenbehandlung);

arten und Volumen von Zertifizierungsprüfungen von Schweißverbindungen und Schweißgut (abgeschiedenes Metall) durch zerstörende Prüfverfahren;

kontroll- und Testmethoden;

anforderungen an quantitative Merkmale von Qualitätsindikatoren für Schweißverbindungen;

andere Daten, die für die zu zertifizierende Technologie spezifisch sind;

anforderungen an die Ergebnisse zerstörungsfreier und zerstörender Prüfungen.

4.1.6. Das Programm zur außerordentlichen Zertifizierung der Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung) muss zusätzlich mit einer spezialisierten Organisation vereinbart werden, die in der aktuellen behördlichen Dokumentation oder im CASv-Register angegeben ist.

4.1.7. Die Produktionszertifizierung wird vom Zertifizierungszentrum in Zusammenarbeit mit der antragstellenden Organisation durchgeführt, indem Schweißverbindungen unter Produktionsbedingungen getestet und anschließend mit zerstörungsfreien und zerstörungsfreien Methoden geprüft werden.

Während der regelmäßigen Zertifizierung der Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung) können auf Beschluss der Kommission die Ergebnisse der zerstörenden Prüfung von Produktionsschweißverbindungen, die in den letzten 6 Monaten vor der regelmäßigen Zertifizierung durchgeführt wurden, verwendet werden.

4.1.8. Das Schweißen von Kontrollschweißverbindungen muss von Schweißern der antragstellenden Organisation durchgeführt werden, die gemäß den "Regeln für die Zertifizierung von Schweißern und Schweißspezialisten" (PB03-273-99) * und den Prozessvorschriften für die Zertifizierung von Schweißern und Schweißspezialisten (RD 03-495-02) ** zertifiziert sind.

* Genehmigt durch den Beschluss des Gosgortekhnadzor von Russland vom 30.10.98 Nr. 63, registriert vom Justizministerium Russlands am 04.03.99, Nr. 1721.

** Genehmigt durch den Beschluss des Gosgortekhnadzor von Russland vom 25. Juni 2002 Nr. 36, der am 17. Juli 2002 vom russischen Justizministerium Nr. 3587 registriert wurde.

Das Schweißen von Kontrollschweißverbindungen erfolgt in Anwesenheit eines Vertreters des Zertifizierungszentrums und eines Vertreters der antragstellenden Organisation, die Mitglieder der Zertifizierungskommission sind und die Ausführung von Vorgängen zur Vorbereitung, Montage, Erwärmung, Schweißung und Wärmebehandlung sowie die Vorbereitung von Schweißverbindungen zur anschließenden Kontrolle kontrollieren.

4.1.9. Jede Schweißtechnologie (Oberflächenbehandlung), die von dieser Organisation bei der Herstellung, Installation und Reparatur technischer Geräte gefährlicher Produktionsanlagen verwendet wird (oder angewendet werden kann), unterliegt der Primärzertifizierung.

Vor der Erstzertifizierung muss die Organisation über eine ordnungsgemäß genehmigte technische Dokumentation für die Technologie zur Herstellung von Schweißverbindungen (Oberflächenbehandlung), eine bestandene Forschungszertifizierung, zertifizierte Schweißgeräte sowie eine Zertifizierung gemäß PB03-273-99 und PB 03-495-02 für das Schweißproduktionspersonal verfügen, um deren Einhaltung sicherzustellen Anforderungen.

4.1.10. Basierend auf den Ergebnissen der Produktionszertifizierung zieht das Zertifizierungszentrum eine Schlussfolgerung zur Bereitschaft der antragstellenden Organisation, diese Technologie einzusetzen. Der Abschluss wird vom Vorsitzenden und den Mitgliedern der Bescheinigungskommission unter Angabe der Namen und Positionen unterzeichnet. Die Schlussfolgerung muss mit dem Leiter der antragstellenden Organisation vereinbart und vom Leiter des Zertifizierungszentrums, das die Produktionszertifizierung durchgeführt hat, genehmigt werden.

Abschließend wird der Umfang der Produktionszertifizierung angegeben, der eine Liste grundlegender Parameter enthält, die die Gleichmäßigkeit von Schweißverbindungen charakterisieren.

V. REGISTRIERUNG DER DOKUMENTATION ZUR ZERTIFIZIERUNG DER SCHWEISS- UND OBERFLÄCHENTECHNOLOGIE

5.1. Bei positiven Ergebnissen der Forschungszertifizierung wird die neue (bisher nicht zertifizierte) Schweißtechnik als zertifiziert anerkannt und NAKS bereitet sich darauf vorGosgortekhnadzor aus Russland kam zu dem motivierten Schluss, dass eine Genehmigung für die Verwendung der angegebenen Schweiß- (Oberflächen-) Technologie bei der Herstellung, Installation, Reparatur und Rekonstruktion von technischen Geräten, Ausrüstungen und Strukturen in gefährlichen Produktionsanlagen in der durch die allgemeinen und besonderen technischen Vorschriften vorgeschriebenen Weise und vor deren Inkrafttreten erteilt werden kann - durch das entsprechende Dokument Gosgortekhnadzor von Russland.

5.1.1. Zusammenfassend wird darauf hingewiesen, dass auf der Grundlage der erzielten positiven Ergebnisse der Kontrolle und Prüfung die zertifizierte Technologie für die Herstellung von Schweißverbindungen (Oberflächenbehandlung) in den entsprechenden gefährlichen Produktionsanlagen zugelassen werden kann und grundlegende Daten und Anforderungen liefert, die die angegebene Technologie charakterisieren, einschließlich:

name und Umfang der zertifizierten Technologie;

marke (Qualitäten) von Materialien für geschweißte (geschweißte) Teile (unter Angabe von Normen oder technischen Bedingungen);

schweißverfahren (Oberflächenbehandlung);

zulässiger Dickenbereich von Schweißteilen;

marke (Markenkombination) von Schweißzusätzen unter Angabe von Normen oder technischen Bedingungen;

zulässige Schweißpositionen (Oberflächenbehandlung);

die Notwendigkeit und Art der vorläufigen und gleichzeitigen Erwärmung;

notwendigkeit, Art und Art der Wärmebehandlung von Schweißverbindungen und Oberflächen;

indikatoren und quantitative Eigenschaften von Schweißverbindungen, Schweißgut und abgeschiedenem Metall, die gemäß der zertifizierten Technologie hergestellt wurden (anhand der vom Prüfprogramm angegebenen Anzahl).

5.1.2. Die Liste der Indikatoren und quantitativen Merkmale des Schweißgutes (Schweißgut), die in der Schlussfolgerung angegeben werden sollte, wird durch die Anforderungen der mit dem russischen Gosgortekhnadzor genehmigten oder vereinbarten Regulierungsdokumente bestimmt und sollte in der Methode zur Durchführung der Forschungszertifizierung formuliert werden.

5.2. Das Zertifizierungszentrum übermittelt die Ergebnisse der Produktionszertifizierung an NAKS zur Prüfung und Ausstellung des Bereitschaftszertifikats der antragstellenden Organisation zur Verwendung der zertifizierten Schweißtechnologie (Oberflächenbehandlung) bei der Herstellung, Installation und Reparatur oder Rekonstruktion in gefährlichen Produktionsanlagen. Das Zertifikat legt den Umfang der Produktionszertifizierung fest, der eine Liste grundlegender Parameter enthält, die die Gleichmäßigkeit von Schweißverbindungen charakterisieren.

VI. VERFAHREN ZUR ERHALTUNG DER ERLAUBNIS FÜR DIE ANWENDUNG DER SCHWEISS- UND SCHWEISSTECHNOLOGIE

6.1. Auf der Grundlage der Ergebnisse der bei der NAKS registrierten Forschungszertifizierung prüft und vereinbart der russische Gosgortekhnadzor den Einsatz neuer Schweißtechnologien bei der Herstellung, Installation und Reparatur gefährlicher Produktionsanlagen, sofern die derzeitige Gesetzgebung kein anderes Verfahren für die Erteilung von Genehmigungen vorsieht.

6.2. Auf der Grundlage des Bereitschaftszertifikats der antragstellenden Organisation für die Verwendung zertifizierter Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung) bei der Herstellung, Installation und Reparatur oder Rekonstruktion in gefährlichen Produktionsanlagen, die im CASv-Register eingetragen sind, sendet die antragstellende Organisation Materialien an die Gebietskörperschaften von Gosgortechnadzor in Russland, um die Genehmigung zur Verwendung dieser Schweißtechnologie zu erhalten, sofern die derzeitige Gesetzgebung dies nicht vorsieht ein anderes Verfahren für die Erteilung von Genehmigungen.

VII. ANFORDERUNGEN AN ZENTREN, DIE DIE ZERTIFIZIERUNG DER SCHWEISS- UND SCHWEISSTECHNOLOGIE DURCHFÜHREN

7.1. Zertifizierungszentren (AC), die Arbeiten zur Zertifizierung der Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung) durchführen, können in der festgelegten Reihenfolge in das CAS-Register aufgenommen werden, Organisationen jeder organisatorischen und rechtlichen Form und Eigentumsform, unabhängig von den antragstellenden Organisationen (Forschungsorganisationen, Versuchs- und Industrieorganisationen, Institute und auch bestehende Zertifizierungszentren des CASv-Systems) in Gegenwart des "Konformitätszertifikats".

7.2. Das Zertifizierungszentrum, das die Zertifizierung (Forschung, Produktion) der Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung) in gefährlichen Produktionsanlagen durchführt, muss über die erforderlichen Produktions- und Forschungsgrundlagen, Geräte und Mittel zur Qualitätskontrolle von Schweißverbindungen (Oberflächenbehandlung) sowie über auf die vorgeschriebene Weise zertifizierte Spezialisten verfügen.

Der Leiter eines solchen Zentrums muss ein zertifizierter Spezialist für die Schweißproduktion seinIV niveau mit Berufserfahrung in der Schweißproduktion von mindestens 5 Jahren.

7.3. Um ein "Konformitätszertifikat" zu erhalten, legt der AC der Exekutivdirektion von NAKS die folgenden Dokumente vor:

akkreditierungsantrag;

gründungsdokumente;

"Regulations on AC" mit Anhängen.

7.4. Die Verordnung über die AC sollte enthalten:

informationen über die Verfügbarkeit von Räumlichkeiten und Flächen;

informationen über die Verfügbarkeit von Schweiß-, Steuerungs-, Prüfgeräten, Instrumenten und Werkzeugen sowie deren technische Eigenschaften;

informationen über die Organisationsstruktur des Zentrums;

informationen zu den im Zentrum verfügbaren normativen Dokumenten;

informationen über das Personal des Zentrums;

das Verfahren zur Pflege des Archivs.

7.5. Die AC-Expertise wird von NAKS auf der Grundlage des Antrags durchgeführt. Bei positiven Prüfungsergebnissen stellt NAKS ein "Konformitätszertifikat" aus, das den Umfang des AC festlegt, und trägt das AC in das Register von CASw NAKS ein. Der Umfang der AC-Aktivität wird bestimmt durch:

eine Liste von Gruppen technischer Geräte, die in gefährlichen Produktionsanlagen verwendet werden;

schweiß- und Oberflächenarten, für die Zertifizierung von Technologien, für die das Zertifizierungszentrum kompetente Spezialisten hat.

7.6. Die Zertifizierungskommission des AC muss aus mindestens drei Mitgliedern der Kommission bestehen - Spezialisten für die Schweißproduktion des Zertifizierungszentrums (es ist zulässig, Spezialisten der antragstellenden Organisation in die Zertifizierungskommission einzubeziehen, ihre Anzahl sollte jedoch die Anzahl der Kommissionsmitglieder des unabhängigen Zertifizierungszentrums nicht überschreiten). Alle Mitglieder des Zertifizierungsausschusses müssen Spezialisten für die Schweißproduktion seinIII und IV zertifizierte Niveaus gemäß den "Regeln für die Zertifizierung von Schweißern und Spezialisten für die Schweißproduktion" (PB03-273-99 und RD 03-495-02).

Der Vorsitzende der Kommission muss ein Vertreter des Zertifizierungszentrums sein, für das eine Zertifizierung vorliegtIV niveau der Berufsausbildung.

7.7. Für die Prüfung von Schweißverbindungen (Schweißoberflächen), die während der Zertifizierung der Schweißtechnik durchgeführt werden, kann die Zertifizierungsorganisation andere Organisationen einbeziehen, die von den Aufsichtsbehörden die Erlaubnis erhalten, Arbeiten zur Kontrolle der Qualität von Schweißverbindungen (Oberflächen) durchzuführen.

Anhang 1

BEDINGUNGEN UND DEFINITIONEN, DIE IN DIESEM DOKUMENT AKZEPTIERT SIND

1. Genehmigung der Schweißtechnikforschung(auftauchen) - erstmalige Zertifizierung der Schweißtechnik.

2. Zertifizierte Technologie -forschungszertifizierte Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung).

3. Herstellungszertifizierung der Schweißtechnik(auftauchen) - ein Verfahren, das bestätigt, dass die antragstellende Organisation über die technischen, organisatorischen und qualifizierenden Fähigkeiten verfügt, um Schweißarbeiten (Oberflächenbehandlungen) gemäß den von ihr verwendeten zertifizierten Technologien durchzuführen, und dass die Qualität der während der Zertifizierung durchgeführten Kontrollschweißverbindungen (Oberflächenbehandlungen) den Anforderungen entspricht, die in den Konstruktions- und Konstruktions- und behördlichen Dokumentationsschweißkonstruktionen angegeben sind ...

4. Umfang der Zertifizierung von Schweißtechnologien(auftauchen) beinhaltet:

technische Geräte;

grund- und Schweißmaterialien (Füllstoffe);

arten (Methoden) des Schweißens (Oberflächenbehandlung);

arten von geschweißten Strukturen;

standardgrößen von Schweißkonstruktionen;

arten von Nähten;

arten und Arten von Schweißverbindungen;

schweißpositionen;

den Automatisierungsgrad der Ausrüstung zum Schweißen von Kunststoffrohren;

zusätzliche Bedingungen für die Durchführung des Schweißens (der Bereich zulässiger Änderungen der technologischen Parameter der Schweiß-, Heiz-, Wärmebehandlungsarten usw.).

5. Schweißverbindungen des gleichen Typs(auftauchen) - eine Gruppe von Produktionsschweißverbindungen, die nach dem gleichen Schweißverfahren an Produkten der Mutter durchgeführt werdenala Metall einer Gruppe (eine Kombination von Gruppen) und mit gemeinsamen technologischen Eigenschaften. Bei der Bestimmung der Gleichmäßigkeit von Schweißverbindungen (Schweißoberfläche) sollten die vom Gosgortekhnadzor in Russland genehmigten Regulierungsdokumente und in deren Abwesenheit - PB-03-495-02 - berücksichtigt werden.

6. Schweißnähte testen(auftauchen) - schweißverbindungen (Oberflächenbehandlung), die während der Zertifizierung der Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung) unter Produktionsbedingungen durchgeführt werden und in Bezug auf Produktionsschweißverbindungen (Oberflächenbehandlung) vom gleichen Typ sind und zur zerstörenden und zerstörungsfreien Qualitätskontrolle bestimmt sind.

Anlage 2

Zum Zertifizierungszentrum ___________________

ANFRAGE
FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DER PRODUKTION
ZERTIFIZIERUNGEN DER SCHWEISSTECHNOLOGIE (OVERLAYING)

Name der Firma______________________________________________

angabe der Postanschrift, ______________________________________________

telefon, Fax ______________________________________________

Antrag Nr. ______ Datum ________________

1. Allgemeine Information

1.1. Ort ______________________________________________________

1.2. Position, vollständiger Name und das Telefon eines autorisierten Spezialisten _________________

1.3. Name (Code) der zu zertifizierenden Schweißtechnik ___ ___

__________________________________________________________________________

1.4. Art der Zertifizierung (primär, außergewöhnlich, regelmäßig) ___________________

__________________________________________________________________________

1.5. Nutzungsdauer der zertifizierten Schweißtechnik in der Organisation __________________________________________________________________________

1.6. Verfügbarkeit der Ergebnisse der Inspektion von Produktionsschweißverbindungen nach Methoden der letzten 6 Monate .___________________________________________________________

__________________________________________________________________________

(muss während der außerordentlichen und regelmäßigen Zertifizierung ausgefüllt werden)

1.7. Verfügbarkeit zertifizierter Schweiß- und Wärmeausrüstungen _____________

1.8. Verfügbarkeit zertifizierter Schweißer und Schweißspezialistenharte Produktion ____

__________________________________________________________________________

(ID-Nummern und deren Gültigkeitsdauer)

1.9. Verfügbarkeit zertifizierter Labors und Spezialisten für die Qualitätskontrolle von Schweißverbindungen _______________________________________________________

(Anzahl der Zertifikate, Zertifikate und deren Gültigkeitsdauer

__________________________________________________________________________

nach Kontrollarten: VIK, RGK / UZK, mech. Tests usw.)

2. Zertifizierungsanforderungen

2.1. Der Name des hergestellten Geräts und seine Betriebsbedingungen __________________________________________________________________________

(Kessel, Behälter, Rohrleitungen, Metallstrukturen von PHE usw.; Betriebstemperatur;

__________________________________________________________________________

druck, ätzende Umgebung)

2.2. Name der Objekte, bei denen die Schweißtechnik angewendet wird ___________

__________________________________________________________________________

2.3. ND (PTD) Code zum Schweißen ________________________________________________

2.4. Schweißmethode (Oberflächenbehandlung) ________________________________________________

2.5. Gruppe und Qualität des geschweißten Materials ____________________________________

2.6. Art der zu schweißenden Teile und Art der Verbindungen _______________________________ _

__________________________________________________________________________

(Rohr, Platte, Oberfläche, os, ds, bp, cn)

2.7. Schweißnahttyp______________________________________________________

2.8. Dickenbereich der Teile _______________________________________ _ _______

2.9. Durchmesserbereich der Teile _____________________________________________

2.10. Schweißposition __________________________________________________

2.11. Schweißzusätze ___________________________________________

3. Anforderungen an die Beurteilung der Qualität von Kontrollschweißverbindungen und Oberflächen

3.1. Normatives Dokument zur Kontrolle (entsprechend der Kategorie oder Gruppe von Objekten) _________________________________________________________________

Leiter der Organisation ____________________ ______________________________

(Unterschrift) (vollständiger Name)

M.P.

In 2 Kopien erstellt (eine Kopie wird an das Zentrum gesendet, die zweite in der Organisation, die den Antrag an das Zertifizierungszentrum gesendet hat).

Die Antragsnummer wird vom Zertifizierungszentrum angegeben.

Anhang 3

SCHWEISSTECHNIK FÜR DIE PRODUKTIONSZERTIFIZIERUNGSKARTE (OVERLAYING)

Verfahren zur Qualifizierung der Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung)

Seite 1 von 3

Schweißprozess

Erster Prozess

Zweiter Prozess (falls zutreffend)

Verbindungstyp

Grundmetallgruppe

Metalldicke (mm)

Außenrohrdurchmesser (mm)

Füllermetal

Gas / Flussmittel

Schweißstrom (Typ; Polarität)

Schweißposition

Heizmodus

Wärmenachbehandlung

Weitere Informationen

Vorbereitung, Schweißen und Prüfung von Kontrollschweißverbindungen wurden gemäß den Anforderungen der oben angegebenen normativen Dokumente durchgeführt

Kennzeichen für die Zertifizierung der Schweißtechnik (Oberflächenbehandlung)

Seite 2 von 4

Zertifizierungszentrum

Nachname des Vorsitzenden der Kommission

Registrierungsnummer in der CASv-Registrierung

Bewerberorganisation

Schweißdatum

Schweißplatz

Zubereitungs- und Reinigungsmethode

Nachname des Schweißers

Grundmetallzertifikat

Schweißprozess

Grundmetalldicke (mm):

Verbindungstyp

Außenrohrdurchmesser (mm):

Skizze zur Kantenvorbereitung

Schweißposition

Verbindungsdesign

Nahtabschnitt

Schweißprozessparameter

Schweißmethode

Passage

Füllmaterialgröße

Strom, A.

Drahtvorschubgeschwindigkeit, m / min

Spannung, V.

Strom (Typ, Polarität)

Schweißgeschwindigkeit m / h

Wärmeeintrag

Füllmaterial

Typ, Marke, Bezeichnung

Spezielle Bedingungen

Weitere Informationen

Gas / Flussmittel

Gasverbrauch - zum Schutz

Zum Blasen

Nicht verbrauchbare Elektrode (Typ; Größe)

Details zur Bildung der Nahtwurzel

Heiztemperatur

Verbindungstemperatur zwischen den Durchgängen

Wärmenachbehandlung

Zeit, Temperatur, Methode

Heiz- und Kühlrate

Kontrollschweißnähte wurden in Gegenwart von geschweißt

Nachnamen und Unterschriften der Mitglieder der Kommission