Die Zertifizierung wird durchgeführt, um die Einhaltung zu bestätigen

POSITION

über die Durchführung der Zertifizierung

um die Einhaltung der Position des Lehrpersonals zu bestätigen

städtische Bildungseinrichtung zusätzliche Ausbildung   Kinder "Kunstschule für Kinder № 3 von Wladiwostok"

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese Verordnung legt das Verfahren für die Zertifizierung von Lehrern der städtischen Haushaltsschule für Kinder in der Zusatzausbildung „Kinderkunstschule Nr. 3 der Stadt Wladiwostok“ (nachstehend - die Schule)

1.2. Der Zweck der Zertifizierung besteht darin, die Übereinstimmung der Lehrkräfte mit der Position zu ermitteln.

1.3. Die Hauptziele der Zertifizierung sind:

Bestimmung des Niveaus der Lehrerausbildung;

Förderung fördern professionelles Niveau   und die Geschäftsfähigkeiten des Lehrers;

Die persönliche Verantwortung der Mitarbeiter für die Wirksamkeit des Unterrichts und die Qualität der Erfüllung der Amtspflichten erhöhen;

1.4. Alle arbeitsrechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Ergebnissen der Zertifizierung werden gemäß den geltenden Rechtsvorschriften für das Verfahren zur Behandlung von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten berücksichtigt.

2. Bestätigungskommission

2.1. Für die Zertifizierung durch den Schulleiter wird eine Attestierungskommission gebildet.

2.2. Die Bescheinigungskommission setzt sich aus dem Vorsitzenden, dem Sekretär und Mitgliedern der Kommission zusammen.

Offizielle Zusammensetzung zertifizierungskommission:

Der Vorsitzende der Kommission ist der Direktor der Schule;

Stellvertretender Vorsitzender der Kommission - stellvertretender Direktor der OIA;

Sekretär der Kommission: Sekretär der Ausbildungsabteilung;

Mitglieder der Kommission: Lehrer, die als Abteilungsleiter fungieren, Vorsitzender des Schulgewerkschaftsausschusses.

2.3. Sachverständige mit beratender Stimme sowie Vertreter des Gründers - der Abteilung für Kultur der Verwaltung der Stadt Wladiwostok - können in die Attestierungskommission aufgenommen werden.

Vorsitzender der Kommission:

Hält Sitzungen der Attestierungskommission ab;

Verteilt Aufgaben zwischen Mitgliedern der Bescheinigungskommission;

Organisiert die Arbeit der Attestierungskommission für die Prüfung von Vorschlägen, Anträgen und Beschwerden der Zertifizierten.

2.4. Kommissionssekretär:

Bietet organisatorische und technische Vorbereitung von Kommissionssitzungen;

Erstellt Listen von Lehrern, die zertifiziert werden sollen, und legt sie fest;

Bereitet die für die Arbeit der Bescheinigungskommission erforderlichen Unterlagen vor;

Behält das Protokoll der Sitzung der Bescheinigungskommission und erstellt deren Entscheidungen;

Überwacht die rechtzeitige Einreichung der Materialien zur Prüfung durch die Kommission;

Zusammen mit dem Vorsitzenden der Kommission bildet er eine Liste mit Fragen für Interviews und (oder) Testaufgaben.

Die Testaufgabe muss mindestens 20 Fragen umfassen, die das Wissen des Arbeitnehmers über die grundlegenden Normen der Arbeitsgesetzgebung, den Grad seiner methodischen Ausbildung und den Kenntnisstand in Bezug auf Kunstgeschichte, Theorie und Praxis des pädagogischen Prozesses bestätigen.

3. Regelungen der Arbeit der Attestierungskommission

3.1. Die Attestierungskommission gilt als förderfähig, wenn mindestens 2/3 ihrer Mitglieder an der Sitzung teilnehmen.

3.2. Bei Abwesenheit eines der Mitglieder in der Sitzung der Bescheinigungskommission kann es durch eine Änderung der Zusammensetzung der Kommission ersetzt werden, die auf Anordnung des Auftraggebers aufgestellt wird.

3.3. Die Zertifizierung erfolgt in Anwesenheit einer zertifizierten Person. Bei Abwesenheit auf der Sitzung der Kommission (unabhängig von den Gründen für die Abwesenheit) wird die Zertifizierung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Die Übertragung der Zertifizierung erfolgt nach dem entsprechenden Protokoll.

3.4. Das Zertifizierungsverfahren wird in Form einer schriftlichen Prüfung durchgeführt. Die Attestierungskommission fasst die Testergebnisse zusammen. Eine positive Entscheidung über das Bestehen der Bescheinigung über die Einhaltung der Position ist abhängig von der korrekten Erfüllung von mindestens 2/3 der Gesamtzahl der Testaufgaben durch die bescheinigte Person. Die Kommission hat das Recht, mündlich zusätzliche Fragen an den Praktikanten zu stellen.

3,5. Testtests und zusätzliche mündliche Fragen sollten einen Test der Kenntnisse der zu zertifizierenden Person ermöglichen

Bildungsgesetz;

Gesetzgebung zur Kultur;

Arbeitsrecht;

Internationale Konvention über die Rechte des Kindes;

Regulierungsdokumente für den Bildungsprozess;

Stellenbeschreibungen (für ihre Beiträge);

Allgemeine örtliche Handlungen der Einrichtung (Charta, Tarifvertrag);

Lokale Handlungen DSHI nach Aktivität.

3.6. Die Entscheidung der Attestierungskommission wird getroffen, wenn nicht durch offene Abstimmung mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder der Attestierungskommission attestiert wurde. Die Ergebnisse der Zertifizierung werden dem Attestanten unmittelbar nach der Zusammenfassung der Ergebnisse der Bestätigung mitgeteilt.

3.7. Der Sekretär der Bescheinigungskommission organisiert die Protokollierung der Sitzung der Kommission, in der die Entscheidungen und die Abstimmungsergebnisse der Kommission festgelegt werden. Das Protokoll der Sitzung der Attestierungskommission wird von den an der Sitzung teilnehmenden Mitgliedern der Attestierungskommission unterzeichnet.

3.8. Die Ergebnisse der Zertifizierung werden in das Zertifizierungsblatt (Anhang Nr. 1 dieser Verordnung) eingetragen, das in zweifacher Ausfertigung von allen an der Abstimmung beteiligten Mitgliedern der Zertifizierungskommission unterzeichnet wird.

3.9. Die zertifizierte Person macht sich mit dem Zertifizierungsblatt vertraut (gegen Unterschrift).

3,10. Die Bestätigungsliste und die Präsentation eines zertifizierten Lehrers sind in seiner Personalakte gespeichert.

4. Das Verfahren zur Vorbereitung und Zertifizierung

lehrpersonal und Entscheidungen auf der Grundlage der Zertifizierungsergebnisse

4.1. Die Zertifizierung von pädagogischen Mitarbeitern für die Einhaltung ihrer Position wird mindestens alle fünf Jahre durchgeführt.

4.2. Für die Bestätigung der Einhaltung der Position müssen die besetzten Lehrer folgende Dokumente vorlegen:

Persönliche Präsentation des Attestierten;

Zertifizierungsblatt (elektronische Version);

Kopien von beruflichen Entwicklungs- und / oder Umschulungsdokumenten;

Andere Dokumente (ihre Kopien) nach Belieben der bescheinigten Person.

4.3. Die Zertifizierung unterliegt nicht dem Lehrpersonal:

Weniger als zwei Jahre in der Organisation gearbeitet haben, in der sie zertifiziert sind;

Schwangere Frauen

Personen, die sich im Elternurlaub befinden, sowie bis zum Ablauf von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Verlassens des festgelegten Urlaubs;

Bestätigte Bescheinigung über den Posten "Lehrer" und "Begleiter" vor Ablauf der Qualifikationskategorie ";

Bestehen der Zertifizierung für die Einhaltung der Position "Lehrer" und "Begleiter" vor Ablauf des Zeitraums von fünf Jahren ab dem Datum der Zertifizierung.

4.4. Der Zertifizierungsplan wird jährlich ab dem 1. Januar genehmigt und Mitarbeitern mitgeteilt, die mindestens einen Monat vor der Zertifizierung zertifiziert werden müssen.

4,5. Der Zertifizierungsplan muss Folgendes enthalten:

Name, Vorname, Bevollmächtigter, Position der bescheinigten Person;

Datum, Uhrzeit der Zertifizierung

4,6. Spätestens zwei Wochen vor Beginn der Zertifizierung wird für jede zertifizierte Person eine Präsentation an den Zertifizierungsausschuss gesendet, die eine Bewertung der fachlichen und persönlichen Eigenschaften der zertifizierten Person enthält.

4.7. Der Sekretär der Beglaubigungskommission macht die beglaubigte Person spätestens eine Woche vor Beginn der Beglaubigung mit einem Bild mit der Präsentation bekannt.

4,8. Gemäß den Ergebnissen der Zertifizierung des pädagogischen Arbeitnehmers trifft die Attestierungskommission eine der Entscheidungen:

Entspricht der Position;

Stimmt nicht mit der Position überein.

4.9 Die Entscheidung der Attestierungskommission, die die unzureichende Qualifikation des Lehrers festgestellt hat, hat beratenden Charakter.

4,10. Unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Attestierungskommission hat der Schulleiter das Recht, über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit einem ungeprüften pädagogischen Mitarbeiter zu entscheiden, da aufgrund unzureichender Qualifikationen ein Missverhältnis besteht, das durch die Qualifikationsergebnisse bestätigt wird (Artikel 81 Absatz 3, Teil 3, Artikel 1) Arbeitsgesetzbuch   Russische Föderation

  1. Das Verfahren zur Zertifizierung von Lehrern, um die Einhaltung der Position zu bestätigen

    Dokument

    Gemäß dem Verfahren für die Bescheinigung von Lehrern von staatlichen und kommunalen Bildungseinrichtungen wird die Bescheinigung alle 5 Jahre in Bezug auf pädagogische Ausbildung durchgeführt

  2. Testaufgaben für die Durchführung einer schriftlichen Qualifikationsprüfung, um die Einhaltung der Position der Lehrer / Organisatoren zu bestätigen

    Dokument

    a) Einrichtungen und Organisationen, die pädagogische Aktivitäten durchführen (weiterführende Schulen, Einrichtungen für ergänzende Bildung für Kinder, Bildungseinrichtungen für Vorschulkinder usw.)

  3. Verordnungen über die Zertifizierungskommission für die Zertifizierung von Lehrern, um die Einhaltung ihrer Positionen zu bestätigen

    Dokument

    1.1. Der Zweck der Attestierungskommission besteht darin, die Befugnisse von MBOU SOSH md. Vyngapurovskiy für die Zertifizierung des Lehrpersonals zur Bestätigung der Einhaltung ihrer Positionen gemäß Art.

  4. Richtlinien für die Vorbereitung von Einreichungen für Mitarbeiter, die für die Einhaltung der Position zertifiziert werden. Vorstellung des Lehrers

    Methodische Empfehlungen

    Gemäß Klausel 19 des Verfahrens zur Bescheinigung von Lehrern von staatlichen und kommunalen Bildungseinrichtungen (im Folgenden als Verordnung bezeichnet) 1 und dem allgemeinen Zertifizierungsplan für Lehrer von Staat und Kommunen

POSITION

in der Reihenfolge der Zertifizierung von Lehrern

um die Einhaltung der Position in der kommunalen staatlichen Vorschuleinrichtung zu bestätigen, handelt es sich um einen Kindergarten des allgemeinen Entwicklungstyps mit der vorrangigen Durchführung von Aktivitäten in einer der Entwicklungsrichtungen der Schüler

№ 7 "Falke" der Stadt Vyatskiye Polyany, Region Kirow

I. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Bestimmung regelt das Verfahren für die Zertifizierung von Lehrpersonal der kommunalen öffentlichen Vorschulbildungseinrichtung. kindergarten   Nr. 3 „Kolosok“ der Stadt Vyatskiye Polyany der Region Kirov (im Folgenden als Bildungseinrichtung bezeichnet), um die Übereinstimmung der Lehrer mit ihren Positionen anhand ihrer Beurteilung zu bestätigen berufliche Aktivitäten.

1.2 Die Rechtsgrundlage für die Zertifizierung von Lehrern zur Bestätigung der Übereinstimmung von Lehrern mit ihren Positionen ist:

Bundesgesetz vom 29. Dezember 2012 Nr. 273-FZ „Über Bildung in Russische Föderation»;

Verordnung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation vom 24. März 2010 Nr. 209 „Über das Verfahren zur Zertifizierung von Lehrern von staatlichen und kommunalen Bildungseinrichtungen“;

Schreiben des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation vom 15. August 2011 Nr. 03-515 / 59 „Klarstellungen zur Anwendung von Zertifizierungsverfahren für Lehrkräfte von staatlichen und kommunalen Bildungseinrichtungen“.

Schreiben des Bildungsministeriums der Region Kirov vom 30. September 2013 Nr. 3624-42-02-10 „Über die Organisation und Durchführung der Zertifizierung von Lehrpersonal zur Bestätigung der Einhaltung der Positionen, die vom 1. September 2013 in der Region Kirov eingenommen wurden“.

1.3. Die Hauptziele der Zertifizierung sind:

1.3.1. Förderung einer zielgerichteten, kontinuierlichen Verbesserung des Qualifikationsniveaus der Lehrkräfte, ihrer Methodenkultur, ihres persönlichen beruflichen Aufstiegs und ihres Einsatzes moderner Bildungstechnologien;

1.3.2. Verbesserung der Effizienz und Qualität der pädagogischen Arbeit;

1.3.3. Ermittlung von Perspektiven für die Nutzung der potenziellen Möglichkeiten von Lehrern;

1.3.4. Berücksichtigung der Anforderungen bundesstaatlicher Bildungsstandards an die personellen Voraussetzungen für die Durchführung von Bildungsprogrammen bei der Personalbildung von Bildungseinrichtungen;

1.3.5. Feststellung der Notwendigkeit, die Fähigkeiten der Lehrkräfte zu verbessern;

1.3.6. Sicherstellung der Differenzierung des Gehaltsniveaus der Lehrer.

1.4. Die wichtigsten Grundsätze der Zertifizierung sind Kollegialität, Öffentlichkeitsarbeit, Offenheit, die Gewährleistung einer objektiven Einstellung gegenüber Lehrkräften und die Unzulässigkeit von Diskriminierung während der Zertifizierung.

  Ii. Bildung von Zertifizierungskommissionen,

ihre Zusammensetzung und Arbeitsweise

2.1. Die Zertifizierung wird durchgeführt, um die Übereinstimmung der Lehrkräfte mit ihrer Position basierend auf einer Beurteilung ihrer beruflichen Tätigkeit alle fünf Jahre festzustellen oder zu bestätigen.

2.2. Die Zertifizierung von pädagogischen Mitarbeitern einer Bildungseinrichtung erfolgt durch eine Bescheinigungskommission, die zu Beginn des Schuljahres auf Anordnung des Leiters der Bildungseinrichtung gebildet wird und während des gesamten Schuljahres tätig ist.

2.3. Die Bescheinigungskommission, die sich aus dem Vorsitzenden der Kommission, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Sekretär und Mitgliedern der Kommission zusammensetzt, setzt sich aus Vertretern von Gewerkschaften und öffentlichen Vereinigungen sowie Selbstverwaltungsorganen der Bildungseinrichtung zusammen.

2.4. Vorsitzender der Zertifizierungskommission:

2.4.1. Vorsitzende bei Sitzungen der Attestierungskommission.

2.4.2. Organisiert die Arbeit der Attestierungskommission.

2.4.3. Verteilt Pflichten zwischen Mitgliedern der Attestierungskommission.

2.4.6. Legt in Abstimmung mit den Mitgliedern der Kommission das Verfahren für die Prüfung der Fragen fest

2.4.5. Führt den persönlichen Empfang von Mitarbeitern durch, die sich einer Zertifizierung unterziehen, organisiert die Arbeit der Mitglieder der Attestierungskommission für die Prüfung von Vorschlägen, Anträgen und Beschwerden von zertifizierten Arbeitnehmern.

2,5. Im Auftrag des Leiters der Bildungseinrichtung übernimmt er weitere Aufgaben innerhalb seiner Behörde, einschließlich der Koordinierung des Zeitpunkts der Qualifikationsprüfung in der staatlichen staatlichen Haushaltsbehörde Kirov "Zentrum für die Beurteilung der Bildungsqualität" (im Folgenden "KOGKU TSOKO").

Bei vorübergehender Abwesenheit (Krankheit, Urlaub, Dienstreise und sonstiger triftiger Grund) des Vorsitzenden der Attestierungskommission werden die Befugnisse des Vorsitzenden der Kommission in seinem Namen vom stellvertretenden Vorsitzenden der Kommission oder einem der Mitglieder der Attestierungskommission wahrgenommen.

2.6. Sekretär der Zertifizierungskommission:

2.6.1. Akzeptiert Dokumente, die die Einhaltung der Position bescheinigen, indem sie im Journal der Registrierung festgelegt werden, das von der Zertifizierungskommission der Bildungsorganisation zur Prüfung von Zertifizierungsmaterialien zur Einhaltung der Position angenommen wird.

2.6.2. Der Zertifizierer wird unverzüglich nach Ernennung des Testzeitraums COGKU CSCO schriftlich über das Datum der Qualifikationsprüfungen informiert.

2.6.3. Unterrichtet die Beurteilungsmitglieder der Beurteilungskommission spätestens eine Woche vor ihrem Termin gemäß dem Zeitplan über bevorstehende Kommissionssitzungen.

2.6.4. Führt Aufzeichnungen bei Sitzungen der Attestierungskommission.

2.6.5. Organisiert die Herausgabe von Zertifizierungsblättern mit Fixierung im Journal für die Herausgabe von Zertifizierungsblättern zur Einhaltung der Position unter der Liste der Zertifizierten.

2.6.6. Organisiert die Speicherung von Protokollen, Protokollen der Registrierung von Dokumenten zur Zertifizierung und Registrierung der Ausstellung von Zertifizierungsbögen.

2.6.7. Überwacht die zeitnahe Veröffentlichung von Informationen über die Sitzungen der Kommission und die Ergebnisse ihrer Arbeit auf der offiziellen Website der Bildungseinrichtung.

2.6.8. Führt andere Befugnisse aus, die ihm der Vorsitzende der Kommission übertragen hat.

Bei vorübergehender Abwesenheit (Krankheit, Urlaub, Dienstreise und sonstiger triftiger Grund) ermächtigt der Sekretär der Bescheinigungskommission den Sekretär der Kommission in seinem Namen einem der Mitglieder der Bescheinigungskommission.

2,7. Für die Zertifizierung, um die Einhaltung zu bestätigen lehrpersonal   Die Position in der Bescheinigungskommission muss einen Vertreter eines gewählten Organs der betreffenden primären Gewerkschaftsorganisation der Bildungseinrichtung umfassen.

2.8. Die Zusammensetzung der Bescheinigungskommission wird so gebildet, dass ein Interessenkonflikt ausgeschlossen wird, der die Entscheidungen der Kommission beeinflussen könnte.

2,9. Eine Sitzung der Attestierungskommission gilt als gültig, wenn mindestens zwei Drittel ihrer Mitglieder daran teilnehmen.

2.10. Ein pädagogischer Mitarbeiter hat das Recht, persönlich bei seiner Zertifizierung an einer Sitzung der Attestierungskommission teilzunehmen, die er der Attestierungskommission schriftlich mitteilt. Wenn ein pädagogischer Mitarbeiter nicht ohne triftigen Grund an einer Sitzung der Bescheinigungskommission erscheint, hat die Kommission das Recht, in seiner Abwesenheit eine Bescheinigung durchzuführen.

2.11. Die Entscheidung der Attestierungskommission wird in Abwesenheit eines zertifizierten pädagogischen Arbeitnehmers durch offene Abstimmung mit Stimmenmehrheit der Mitglieder der Attestierungskommission getroffen, die an der Sitzung teilnehmen. Mit der gleichen Anzahl von Stimmen der Mitglieder der Attestierungskommission wird davon ausgegangen, dass der pädagogische Mitarbeiter die Zertifizierung bestanden hat.

Beim Bestehen der Zertifizierung nimmt ein pädagogischer Mitarbeiter, der Mitglied der Attestierungskommission ist, nicht an der Abstimmung über seine Kandidatur teil.

Die Ergebnisse der Bescheinigung eines pädagogischen Arbeitnehmers, der an der Sitzung der Bescheinigungskommission unmittelbar anwesend ist, werden ihm nach Zusammenfassung der Abstimmungsergebnisse mitgeteilt.

2.12. Die Listen der Zertifizierungskommissionen werden jährlich auf Anordnung des Leiters der Bildungseinrichtung erstellt und genehmigt.

2.13. Die Entscheidung der Attestierungskommission wird durch das Protokoll festgelegt, das ab dem Datum der Unterzeichnung durch den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, den Sekretär und die Mitglieder der Attestierungskommission, die an der Abstimmung teilgenommen haben, in Kraft tritt, und wird in das Bescheinigungsblatt des pädagogischen Arbeitnehmers eingetragen.

Falls erforderlich, gibt die Attestierungskommission im Zertifizierungsblatt eines pädagogischen Arbeitnehmers Empfehlungen zur Verbesserung der beruflichen Tätigkeit eines Lehrers, zur Notwendigkeit, seine Qualifikationen zu verbessern, Spezialisierung und andere Empfehlungen anzugeben.

Wenn die Bestätigungsliste diese Empfehlungen enthält, legt der Arbeitgeber der Bescheinigungskommission spätestens ein Jahr nach dem Datum der Bescheinigung des Lehrers Informationen über die Umsetzung der Empfehlungen der Bestätigungskommission vor, um die beruflichen Tätigkeiten des Lehrers zu verbessern.

2.14. Die Entscheidung der Attestierungskommission über die Ergebnisse der Zertifizierung von pädagogischen Mitarbeitern wird auf Anordnung des Leiters der Bildungseinrichtung gebilligt.

2.15. Die Bescheinigungsliste und ein Auszug aus der Bestellung des Leiters der Bildungseinrichtung werden dem pädagogischen Mitarbeiter spätestens 30 Kalendertage nach dem Datum der Entscheidung der Attestierungskommission übermittelt, um sie mit dem Angestellten durch Unterzeichnung und Beschlussfassung gemäß dem Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation vertraut zu machen.

Bescheinigungsbogen, ein Auszug aus dem Verwaltungsakt, wird in der Personalakte des pädagogischen Arbeitnehmers gespeichert.

2.16. Pädagogische Mitarbeiter haben das Recht, gegen die Ergebnisse der Zertifizierung gemäß den Gesetzen der Russischen Föderation Einspruch einzulegen.

Iii. Die Reihenfolge der Zertifizierung von pädagogischen

um die Einhaltung der Position zu bestätigen

3.1. Eine Bestätigung zur Bestätigung der Einhaltung der Position findet alle 5 Jahre für Lehrer statt, die dies nicht tun qualifikationskategorien   (zuerst oder höher). Die Einhaltung der Position eines pädagogischen Arbeitnehmers wird durch die Beurteilung des Ausbildungsniveaus (theoretisch, psychologisch, pädagogisch, methodisch usw.) unter Berücksichtigung der aktuellen Errungenschaften im Bereich der beruflichen Tätigkeit bestimmt.

3.2. Eine Bescheinigung zur Bestätigung des Rechts, die entsprechende Stelle für Lehrer zu besetzen, ist obligatorisch.

3.3. Die Zertifizierung unterliegt nicht folgenden Bestimmungen:

3.3.1. Pädagogische Arbeiter, die seit weniger als zwei Jahren im Amt sind;

3.3.2. Schwangere Frauen;

3.3.3. Frauen, die sich im Mutterschaftsurlaub befinden;

3.3.4. Pädagogische Arbeitnehmer, die sich im Mutterschaftsurlaub befinden, bis ein Kind drei Jahre alt ist.

Zertifizierung dieser Arbeiter in p. 3.3.1. - 3.3.4. frühestens zwei Jahre nach ihrer Entlassung aus diesen Ferien möglich.

3.4. Für die Bestätigung der Einhaltung der zu zertifizierenden Stelle sind folgende Unterlagen vorzulegen:

Präsentation zur Zertifizierung des pädagogischen Arbeitnehmers
  (im Folgenden - Präsentation);

Andere Dokumente (ihre Kopien) nach Belieben der bescheinigten Person.

3.5 Die Zertifizierung des Lehrpersonals erfolgt auf der Grundlage der Vertretung des Arbeitgebers im Zertifizierungsausschuss.

Die Präsentation über pädagogische Arbeitnehmer sollte eine motivierte umfassende und objektive Bewertung der beruflichen, unternehmerischen Fähigkeiten eines pädagogischen Arbeitnehmers, der Ergebnisse seiner beruflichen Tätigkeit auf der Grundlage der Qualifikationsmerkmale der Position, Informationen über die Aufwertung des pädagogischen Personals, einschließlich der Anweisungen des Arbeitgebers, enthalten. , Informationen zu den Ergebnissen früherer Zertifizierungen.

3.6.Die Informationen über Datum, Ort und Zeitpunkt der Zertifizierung werden vom Arbeitgeber schriftlich, spätestens jedoch einen Monat vor dem Beginn, an die zu zertifizierenden Lehrer geschrieben.

3.7. Während der Zertifizierung absolvieren pädagogische Mitarbeiter Qualifikationsprüfungen in schriftlicher oder elektronischer Form zu Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung ihrer Lehraktivitäten für ihre Positionen.

3.8. Die Bescheinigungskommission zum Zweck der objektiven Durchführung der Bescheinigung nach Prüfung der zusätzlichen Informationen, die die bescheinigte Person über ihre amtlichen Tätigkeiten für den vorangegangenen Zeitraum zur Verfügung gestellt hat, und ihre Unstimmigkeitserklärungen bezüglich der vorgelegten Überprüfung sind berechtigt, die Bescheinigung auf die nächste Sitzung der Kommission zu übertragen.

3.9. Bewertung des Zertifizierers.

Die Besprechung der beruflichen und persönlichen Qualitäten eines Mitarbeiters in Bezug auf seine offiziellen Aufgaben und Befugnisse sollte objektiv und freundlich sein. Die Bewertung der Tätigkeit des Mitarbeiters basiert auf seiner Einhaltung. qualifikationsanforderungen   Bestimmen seiner Teilnahme an der Lösung der dem Lehrer zugewiesenen Aufgaben, der Komplexität der von ihm ausgeführten Arbeit und seiner Wirksamkeit. Die Kommission sollte diesbezüglich Prioritäten setzen:

Mastering des Programms von Schülern über 85%;

Fehlende begründete Beschwerden von Eltern (gesetzlichen Vertretern) von Schülern, Kollegen, Verwaltung;

Aktive Teilnahme an der methodologischen Arbeit der Bildungseinrichtung und anderer pädagogischer Gemeinschaften.

Dabei sollten das fachliche Wissen des Lehrers, Erfahrung, Fortbildung und Umschulung sowie die Ergebnisse von Qualifikationstests berücksichtigt werden.

3,10. Gemäß den Ergebnissen der Zertifizierung eines pädagogischen Arbeitnehmers zur Bestätigung der Einhaltung der Position trifft die Bescheinigungskommission eine der folgenden Entscheidungen:

Entspricht der Position (angegebene Position des Mitarbeiters);

Entspricht nicht einer Stelle (angegebene Position des Mitarbeiters).

3.11. Die Entlassung eines Arbeitnehmers, der aufgrund der Zertifizierung anerkannt wurde, entspricht nicht seiner Position, ist ein Recht, keine Verpflichtung des Arbeitgebers.

3.12. Im Falle der Anerkennung eines pädagogischen Arbeitnehmers aufgrund der Ergebnisse der Zertifizierung als unangemessen für die Position aufgrund unzureichender Qualifikationen arbeitsvertrag   Damit kann es gemäß Artikel 81 Absatz 3 des Artikels 81 des Arbeitsgesetzes der Russischen Föderation gekündigt werden. Eine Entlassung auf dieser Grundlage ist zulässig, wenn es nicht möglich ist, einen pädagogischen Angestellten mit seiner schriftlichen Zustimmung in eine andere dem Arbeitgeber zur Verfügung stehende Stelle zu versetzen (entweder eine freie Stelle oder eine Stelle, die den Qualifikationen des Arbeitnehmers entspricht und eine unbesetzte niedrigere oder eine niedrigere bezahlte Stelle), die der Angestellte unter seiner Bedingung ausüben kann Gesundheit (Teil 3 von Artikel 81 des Arbeitsgesetzes der Russischen Föderation).

Es ist nicht zulässig, einen Arbeitnehmer während seiner vorübergehenden Behinderung und während seines Urlaubs zu entlassen; schwangere Frauen mit Kindern unter drei Jahren, alleinerziehende Mütter, die ein Kind unter vierzehn Jahren (ein behindertes Kind unter achtzehn Jahren) erziehen, andere Personen, die diese Kinder ohne Mutter erziehen (Artikel 261 des Arbeitsgesetzes der Russischen Föderation).

Die Entlassung von Arbeitnehmern, die Mitglieder einer Gewerkschaft sind, erfolgt in Übereinstimmung mit dem Verfahren zur Berücksichtigung der motivierten Meinung eines gewählten Organs der primären Gewerkschaftsorganisation gemäß Artikel 373 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation.

4. Das Verfahren zum Einlegen der Entscheidungen der Attestierungskommission

Der pädagogische Mitarbeiter hat das Recht, gegen die Ergebnisse der Zertifizierung gemäß den Gesetzen der Russischen Föderation Einspruch einzulegen.

schriftgröße

BRIEF des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation Gewerkschaft der Arbeitnehmer der nationalen Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation vom 18-08-2010 03-5246 (2017) Stand 2017

Zu Abschnitt III. "Die Reihenfolge der Zertifizierung von Lehrern, um die Einhaltung der Position zu bestätigen"

Es ist nicht zulässig, einen Arbeitnehmer während seiner vorübergehenden Behinderung und während seines Urlaubs zu entlassen; schwangere Frauen sowie Frauen mit Kindern unter drei Jahren, alleinerziehende Mütter, die ein Kind unter vierzehn Jahren (behindertes Kind unter achtzehn Jahren) erziehen, andere

Nach Beendigung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer wegen mangelnder Qualifikationen, der durch die Ergebnisse der Zertifizierung bestätigt wurde, umfasste die Attestierungskommission während ihrer Zertifizierung einen Vertreter eines gewählten Organs der betreffenden primären Gewerkschaftsorganisation (Artikel 3 Artikel 82 des Arbeitsgesetzes der Russischen Föderation).

Im Falle der Entlassung eines Arbeitnehmers, der Mitglied der Gewerkschaft ist, wurden gemäß Artikel 81 Absatz 3 Teil 1 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation der Entwurf der Anordnung sowie Kopien der Dokumente, die die Grundlage der Entscheidung bilden, an ein gewähltes Gremium der betreffenden primären Gewerkschaftsorganisation gesandt. der Arbeitgeber führte zusätzliche Konsultationen mit einem gewählten Organ der primären Gewerkschaftsorganisation durch, wenn das gewählte Organ der primären Gewerkschaftsorganisation mit der angeblichen Entlassung des Arbeitnehmers nicht einverstanden war; Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurde ein Monat eingehalten, gerechnet ab dem Tag, an dem der Arbeitgeber eine begründete Stellungnahme eines gewählten Organs der primären Gewerkschaftsorganisation erhielt (RF-Arbeitsgesetzbuch).

Es sei daran erinnert, dass Klausel 16 des Zertifizierungsverfahrens für pädagogische Arbeitnehmer feststellte, dass der pädagogische Arbeitnehmer das Recht hat, gegen die Ergebnisse der Zertifizierung Einspruch zu erheben, einschließlich der Entlassung auf Initiative des Arbeitgebers, gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, d. vor Gericht

Anlage 1

zur Bestellnummer ____ von "____" 2013

  Position

in der Reihenfolge der Zertifizierung von Lehrernbildungsorganisation zu

bestätigung der Einhaltung der Position

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. In Übereinstimmung mit Art. 48.49 des Bundesgesetzes vom 29. Dezember 2012 Nr. 273-FZ „Über Bildung in der Russischen Föderation“ (im Folgenden als „Gesetz über Bildung in der Russischen Föderation“ bezeichnet) definiert diese Verordnung das Verfahren für die Bescheinigung von pädagogischen Arbeitnehmern einer pädagogischen Organisation (im Folgenden als pädagogische Mitarbeiter bezeichnet) mit um die Einhaltung der Position zu bestätigen.

1.2. Der regulatorische Rahmen für die Verordnungen ist:

- Bundesgesetz vom 29. Dezember 2012 Nr. 273-ФЗ „Über Bildung in der Russischen Föderation“;

- Erlass des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation vom 26.05.2010, Nr. 761n „Über die Anerkennung der beruflichen Qualifikationsmerkmale von Bildungsangestellten“

1.3 Die Verordnung wird angewandt, um die Übereinstimmung der Lehrkräfte mit den von ihnen besetzten Positionen auf der Grundlage einer Bewertung ihrer beruflichen Tätigkeiten zu bestätigen.

1.4. Die Hauptziele der Zertifizierung sind:

förderung einer zielgerichteten, kontinuierlichen Verbesserung des Qualifikationsniveaus der Lehrkräfte, ihrer Methodenkultur und ihrer persönlichen beruflichen Entwicklung;

feststellung der Notwendigkeit, die Fähigkeiten der Lehrkräfte zu verbessern;

verbesserung der Effizienz und der Unterrichtsqualität;

ermittlung von Perspektiven für die Nutzung des Potenzials von Lehrern;

berücksichtigung der Anforderungen bundesstaatlicher Bildungsstandards an die personellen Voraussetzungen für die Durchführung von Bildungsprogrammen bei der Bildung von Personalorganisationen.

1.5.Die wichtigsten Grundsätze der Zertifizierung sind Kollegialität, Öffentlichkeitsarbeit, Offenheit, die Gewährleistung einer objektiven Einstellung gegenüber Lehrern und die Unzulässigkeit von Diskriminierung während der Zertifizierung.

1.6 Die Bescheinigung pädagogischer Arbeitnehmer ohne Qualifikationskategorien (erste oder höchste), einschließlich pädagogischer Mitarbeiter, die neben ihrer Hauptarbeit auch pädagogische Tätigkeiten ausüben, sowie Teilzeitarbeit ist obligatorisch.

1.7.Diese Verordnung ist gültig, bis das Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation in der vorgeschriebenen Art und Weise einheitliche Änderungsformen und Zertifizierungsverfahren für die Einhaltung der Position genehmigt.

Ii. Bildung der Attestierungskommission,   seine Zusammensetzung und Arbeitsweise

2.1 Die Bescheinigung pädagogischer Arbeitnehmer zur Bestätigung der Übereinstimmung der Beschäftigten mit den von ihnen besetzten Stellen wird alle fünf Jahre auf der Grundlage einer Bewertung ihrer beruflichen Tätigkeit durch die von der Bildungseinrichtung (nachstehend "Organisation") gebildete Bescheinigungskommission durchgeführt.

2.2 Die Bescheinigungskommission wird durch den Regelungsakt des Direktors der Organisation, bestehend aus dem Vorsitzenden der Kommission, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Sekretär und Mitgliedern der Kommission, gebildet und setzt sich aus den Mitarbeitern der Organisation, einem Vertreter der primären Gewerkschaftsorganisation, Vertretern des EZB-Rates zusammen.

2.3 Der Leiter der Organisation kann der Vorsitzende der Bescheinigungskommission sein.

2.4 Die persönliche Zusammensetzung der Attestierungskommission wird durch den Regulierungsakt der Organisation genehmigt.

2.5 Die Zusammensetzung der Attestierungskommission wird so gebildet, dass ein Interessenkonflikt ausgeschlossen wird, der die Entscheidungen der Attestierungskommission beeinflussen könnte.

2.6.Die Sitzung der Attestierungskommission gilt als befugt, wenn mindestens zwei Drittel ihrer Mitglieder anwesend sind.

2.7 Ein pädagogischer Mitarbeiter muss bei einer Sitzung der Attestierungskommission persönlich bei seiner Zertifizierung anwesend sein.

Kann der Mitarbeiter aus berechtigten Gründen (Krankheit, Dienstreise usw.) nicht am Tag der Attestierung an einer Sitzung der Attestierungskommission anwesend sein, werden entsprechende Änderungen im Attestierungsplan vorgenommen.

Wenn ein pädagogischer Mitarbeiter nicht ohne triftigen Grund an einer Sitzung der Bescheinigungskommission erscheint, hat die Kommission das Recht, in seiner Abwesenheit eine Bescheinigung durchzuführen.

2.8. Die Attestierungskommission prüft die in der Vorlage des Arbeitgebers enthaltenen Informationen über den pädagogischen Arbeitnehmer, die Erklärung der zertifizierten Person mit der entsprechenden Begründung für den Fall, dass mit der Vorlage des Arbeitgebers nicht einverstanden ist, und beurteilt auch die Übereinstimmung des pädagogischen Arbeitnehmers mit den Qualifikationsanforderungen für die Position.

2,9. Die Mitglieder der Attestierungskommission haben gegebenenfalls das Recht, dem pädagogischen Mitarbeiter Fragen zu stellen, die sich auf die Erfüllung der Amtspflichten beziehen.

2.10 Der Sekretär der Attestierungskommission führt ein Protokoll der Sitzung der Attestierungskommission (im Folgenden als Protokoll bezeichnet), in dem sie ihre Entscheidungen und Abstimmungsergebnisse festlegt. Das Protokoll wird von dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Sekretär und den Mitgliedern der Attestierungskommission, die an der Sitzung teilgenommen haben, unterzeichnet und vom Direktor aufbewahrt.

2.11 Nach den Bescheinigungsergebnissen eines pädagogischen Arbeitnehmers trifft die Attestierungskommission eine der folgenden Entscheidungen:

entspricht der Position (gibt die Position des Mitarbeiters an);

entspricht der Position (die Position des Arbeitnehmers ist angegeben), die einer beruflichen Umschulung oder Weiterbildung unterzogen wird;

entspricht nicht der besetzten Position (die Position des Mitarbeiters ist angegeben)

2.12 Die Entscheidung der Attestierungskommission wird in Abwesenheit des zertifizierten pädagogischen Arbeitnehmers durch offene Abstimmung mit Stimmenmehrheit der Mitglieder der Attestierungskommission getroffen, die an der Sitzung teilnehmen. Bei einer gleichen Anzahl von Stimmen der Mitglieder der Bescheinigungskommission wird davon ausgegangen, dass der pädagogische Arbeitnehmer der Position entspricht.

Beim Bestehen der Zertifizierung nimmt ein pädagogischer Mitarbeiter, der Mitglied der Attestierungskommission ist, nicht an der Abstimmung über seine Kandidatur teil.

Die Ergebnisse der Bescheinigung eines pädagogischen Arbeitnehmers, der an der Sitzung der Bescheinigungskommission unmittelbar anwesend ist, werden ihm nach Zusammenfassung der Abstimmungsergebnisse mitgeteilt.

2.13. Die Entscheidung der Attestierungskommission wird durch das Protokoll festgelegt, das ab dem Datum der Unterzeichnung durch den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, den Sekretär und die an der Abstimmung beteiligten Mitglieder der Attestierungskommission in Kraft tritt.

Iii. Das Verfahren zur Zertifizierung von Lehrern, um die Einhaltung der Position zu bestätigen

3.1 Die Entscheidung über die Zertifizierung des Lehrpersonals wird vom Direktor getroffen.

3.2 Der Direktor erlässt den entsprechenden Verwaltungsakt, der eine Liste der Mitarbeiter, die der Zertifizierung unterliegen, und einen Zeitplan für die Zertifizierung enthält, und bringt sie gegen einen Unterschrift zur Kenntnis einer jeden zertifizierten Person mindestens einen Monat vor Beginn der Zertifizierung.

3.3. Die Bescheinigung pädagogischer Mitarbeiter wird auf der Grundlage der Vorlage des Direktors bei der Bescheinigungskommission durchgeführt.

3.4. Die Präsentation des Arbeitgebers gegenüber der Attestierungskommission sollte folgende Informationen über den pädagogischen Mitarbeiter enthalten:

a) Name, Vorname, Bevollmächtigter;

b) Titel der Position zum Zeitpunkt der Zertifizierung;

c) Bildungs- und Qualifikationsniveau in Richtung Ausbildung;

e) Informationen zum Durchgang der Weiterbildung;

e) die Ergebnisse früherer Zertifizierungen (falls durchgeführt).

g) motivierte umfassende und objektive Bewertung der beruflichen, unternehmerischen Qualitäten, der Ergebnisse der beruflichen Tätigkeit auf der Grundlage der Qualifikationsmerkmale der Position und (oder) der beruflichen Standards, auch in Fällen, in denen die berufliche Ausbildung der pädagogischen Fachkräfte in Hoch- oder Sekundarbereich nicht mit dem Profil des Lehrpersonals oder des Profils übereinstimmt pädagogische Aktivitäten in der Organisation.

3,5. Der pädagogische Mitarbeiter muss spätestens einen Monat vor dem Tag der Zertifizierung gegen die Unterschrift mit der Vorlage durch den Arbeitgeber vertraut sein. Nach Überprüfung der Vorlage hat der pädagogische Arbeitnehmer das Recht, der Bescheinigungskommission seine eigenen Informationen zur Beschreibung seiner Arbeitstätigkeit für den Zeitraum ab dem Datum der vorherigen Bescheinigung (für die Primärbescheinigung - ab dem Datum des Eintritts in die Arbeit) sowie eine Erklärung mit der entsprechenden Begründung für den Fall vorzulegen, dass die enthaltenen Informationen nicht übereinstimmen in der Vertretung des Arbeitgebers.

Wenn sich ein pädagogischer Arbeitnehmer weigert, sich mit der Vorlage des Arbeitgebers vertraut zu machen, wird ein entsprechender Akt erstellt, der vom Arbeitgeber und den Personen unterzeichnet wird, in deren Gegenwart der Akt erstellt wird.

3.6. Spätestens einen Monat vor dem Beginn der Zertifizierung muss der Arbeitgeber die Vorlage bei der Attestierungskommission für Mitarbeiter einreichen, die für die Einhaltung ihrer Positionen zertifiziert werden müssen.

3.7. Der pädagogische Mitarbeiter trifft die Unterschrift mit den Ergebnissen der Zertifizierung, die vom Protokoll ausgestellt werden.

Für jeden pädagogischen Mitarbeiter, der die Zertifizierung bestanden hat, wird ein Auszug aus dem Protokoll erstellt, der vom Sekretär der Attestierungskommission unterzeichnet wird und folgende Informationen enthält: Name, Name, Bevollmächtigter des Attestiers, Name seiner Position, Datum der Sitzung der Attestierungskommission, Abstimmungsergebnisse bei der Entscheidung. Auszüge aus dem Protokoll und der Vertretung des Arbeitgebers werden in der Personalakte des Lehrers gespeichert.

3.8. Die Ergebnisse des zertifizierungspädagogischen Arbeitnehmers können gemäß den Gesetzen der Russischen Föderation beim Gericht Berufung einlegen.

3.9. Wenn ein pädagogischer Arbeitnehmer für seine Position als angemessen anerkannt wird und eine berufliche Umschulung oder eine Weiterbildung durchführt, trifft der Arbeitgeber Maßnahmen, um ihn spätestens ein Jahr, nachdem die entsprechende Entscheidung von der Attestierungskommission getroffen wurde, zur beruflichen Umschulung oder Weiterbildung zu schicken. Nach Abschluss der Ausbildung legt ein pädagogischer Mitarbeiter der Beglaubigungskommission einen Bericht über die Entwicklung von beruflichen Umschulungs- oder Weiterbildungsprogrammen vor.

3.10. Im Falle der Anerkennung eines pädagogischen Angestellten aufgrund der Ergebnisse der Bescheinigung, die seiner Position unangemessen ist, kann der Arbeitsvertrag mit ihm aufgrund unzureichender Qualifikation gemäß Artikel 81 Absatz 3 Teil 1 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation gekündigt werden. Eine Entlassung auf dieser Grundlage ist zulässig, wenn es nicht möglich ist, einen pädagogischen Angestellten mit seiner schriftlichen Zustimmung in eine andere dem Arbeitgeber zur Verfügung stehende Stelle zu versetzen (entweder eine freie Stelle oder eine Stelle, die den Qualifikationen des Arbeitnehmers entspricht und eine unbesetzte niedrigere oder eine niedrigere bezahlte Stelle), die der Angestellte unter seiner Bedingung ausüben kann Gesundheit (Teil 3 von Artikel 81 des Arbeitsgesetzes der Russischen Föderation).

3.11 Die Bestätigungskommission der Bildungseinrichtung der Arbeitgeber kann Empfehlungen für die Möglichkeit der Einstellung von Lehrern für Personen geben, die dies nicht tun spezielles Training   oder die im Abschnitt „Qualifikationsanforderungen“ der Qualifikationsmerkmale festgelegte Dienstzeit, jedoch mit ausreichender praktischer Erfahrung und Kompetenz gemäß Klausel 9 “ Allgemeine Bestimmungen"Section" Qualifikation   Merkmale der Positionen der Lehrkräfte des Unified Qualification Reference Book der Positionen von Managern, Spezialisten und Angestellten, genehmigt auf Anordnung des Ministeriums für öffentliche Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation vom 26.08.2010 Nr. 761n, eingetragen im Justizministerium der Russischen Föderation vom 06.10.2010, Registrierung Nr. 18638.

3.12. Die folgenden pädagogischen Mitarbeiter sind nicht zertifizierungspflichtig:

a) weniger als zwei Jahre in einem Amt in dieser Organisation gearbeitet haben;

b) schwangere Frauen;

c) Frauen im Mutterschaftsurlaub;

d) die sich bis zu einem Alter von drei Jahren im Erziehungsurlaub befinden;

e) wegen Krankheit länger als vier Monate nicht am Arbeitsplatz sein.

Die in den Abschnitten „c“ und „g“ von Paragraph 24 dieses Verfahrens vorgesehene Zertifizierung von pädagogischen Arbeitnehmern ist frühestens zwei Jahre nach ihrer Entlassung aus den angegebenen Blättern möglich.

Eine Zertifizierung von pädagogischen Arbeitnehmern, die in den Unterklauseln „d“ von Klausel 24 dieses Verfahrens vorgesehen ist, ist frühestens ein Jahr nach ihrem Eintritt in den Beruf möglich.

3.13. Die Entscheidung der Zertifizierungskommission über die Ergebnisse der Zertifizierung eines pädagogischen Arbeitnehmers wird auf Anordnung der Organisation genehmigt.